a) Einsichtnahme in die Entwürfe der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2026 der Gemeinde Münchweiler und
b) Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Entwürfe der o.a. Unterlagen wurden dem Gemeinderat Münchweiler am 02.02.2026 zugeleitet.
Die Entwürfe der o.a. Unterlagen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 213, bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat Münchweiler zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münchweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Vorschläge zu den o.a. Entwürfen einzureichen.