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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

hier: Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben hat die Einleitung des Bauleitplanverfahrens der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Peter-Gross-Areal“ mit Datum vom 19.08.2025 beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird wiederholt, da die Verfahrensunterlagen im Rahmen der Aufstellung im Teilbereich der VG Rodalben ebenfalls in diesem Zeitraum parallel ausliegen.

Die Peter Gross WFB GmbH & Co. KG plant die Entwicklung ihrer Fläche an der Biebermühle. Das Unternehmen möchte die Fläche des Änderungsbereichs einer zukünftigen gewerblichen Nutzung zugänglich machen. Der Bereich der Biebermühle weist Missstände in der Funktion, der Baustruktur und der Baugestalt auf, weshalb es einer Neuordnung bedarf. Wie in der vom Landkreis bzw. der Wirtschaftsfördergesellschaft Südwestpfalz in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie Biebermühle ersichtlich, bietet der Bereich aufgrund der verkehrstechnisch günstigen Lage sowie den in Teilen vorhandenen strukturellen und baulichen Missständen erhebliches Entwicklungspotential. Zur Sicherung des Standortes Biebermühle und zur Realisierung der vor allem in der Machbarkeitsstudie dargelegten Entwicklungsmöglichkeiten, einschließlich der Beseitigung der strukturellen und städtebaulichen Missstände, soll der Bereich Biebermühle insgesamt überplant und durch die Bauleitplanung abgesichert werden. Das Gelände des ehemaligen Kraftwerkes wird aktuell in weiten Teilen als Lagerfläche genutzt. Durch die Erstellung eines Bebauungsplanes soll die gesamte Fläche einer zukünftigen gewerblichen Nutzung zugänglich gemacht werden, wobei eine Teilfläche weiterhin in Nutzung des Bauunternehmens verbleibt.

Zu der Aufstellung der Teilfortschreibung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom

19.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden

Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr

Montag und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de

Plangebiet der Teilfortschreibung:

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de – Verbandsgemeinde – Flächennutzungsplan, eingestellt.

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 02.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung:
Gez.
(Schmitt, Erster Beigeordneter)