Mitteilung über das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen Prüfung der Kasse (Zahlungsabwicklung) der Verbandsgemeinde Rodalben.
Aufgrund § 14 Abs. 1 Rechnungshofgesetz (RHG) i.V.m. § 110 Abs. 5 GemO und der Verwaltungsvorschrift zu § 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz bei der Verbandsgemeinde Rodalben eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung am 22.01.2024 durchgeführt. Die Prüfungsmitteilung kann in der Zeit vom 13.02.2026 bis 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Rodalben, Am Rathaus 9, 66978 Rodalben, in Zimmer 212, eingesehen werden.