Anlässlich des Merzalber Faschings-Nachtumzuges wird am Samstag, 01.03.2025, in der Zeit vom ca. 17.00 bis längstens 23.00 Uhr, die Hauptstraße (Ortsdurchfahrt der L 496) zwischen den Einmündungen Waldstraße und Höhstraße (L 498) für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Hammelsbachstraße, in die Fußgruppen zum Abschluss des Umzugs geleitet werden, bleibt nach dessen Ende wegen der Abschlussveranstaltung auf dem dort befindlichen Festplatz für Fahrzeuge voll gesperrt. Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen. Sicherungsaufgaben im Hinblick auf die o. g. Sperrungen übernehmen die freiwillige Feuerwehr, das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rodalben sowie eigene Ordner des Veranstalters.
In diesem Jahr erfolgt für den Fahrzeugverkehr wieder eine überörtliche Umleitung: Ab Leimen über die K 32 nach Waldfischbach-Burgalben, die B 270, die L 497 nach Rodalben und weiter bis zur Einmündung der L 496 Merzalben. In umgekehrter Richtung erfolgt die Umleitung von der Einmündung Merzalben über die L 497 zur Biebermühle, die K 27 nach Donsieders, die L 498 nach Waldfischbach-Burgalben und die K 32 nach Leimen. Von der B 270 herkommend auf der Biebermühle über die K 27 nach Donsieders, die L 498 nach Waldfischbach-Burgalben und die K 32 nach Leimen.
Die innerörtlichen Straßen mit sehr schmalen Fahrbahnen, sollten schon aus eigenem Interesse grundsätzlich nicht zum Parken genutzt werden. Die temporär angeordneten Halteverbote sind zu beachten. Parkmöglichkeiten für die Besucher des Faschingsumzugs bieten sich hingegen in der relativ breiten Höhstraße, am Friedhof (kleinerer Parkplatz), in der Straße Am Sportplatz (zahlreiche Parkplätze), in der Zimmerbergstraße, im Baugebiet „Mühlfeld“, am Pfälzerwaldhaus unterhalb der Burg „Gräfenstein“ (zahlreiche Parkplätze) sowie an allen weiteren hierfür geeigneten Straßen.
Die Ortsdurchfahrt wird unverzüglich wieder für den Verkehr frei gegeben, sobald der Umzug durchgezogen ist, sich ein evtl. Rückstau aufgelöst hat und die Fahrbahn von Unrat und Glasscherben befreit ist.
Aufgrund der negativen Erfahrungen mit den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums (gewalttätige Auseinandersetzungen, Vandalismus, Alkoholvergiftungen etc.) insbesondere Jugendlicher bzw. junger Erwachsener in der Faschingszeit sind Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei geplant. Bei Vandalismus bzw. gewaltbereitem Verhalten werden die Kräfte von Polizei und Ordnungsamt ohne Zögern einschreiten. Platzverweise und Strafverfahren sind dann die Folge. Daher wird an alle Umzugsteilnehmer appelliert, grundsätzlich keine Glasflaschen und keinen Alkohol von den Wagen bzw. durch die Fußgruppen weiterzugeben und offenkundig Betrunkenen schon aus Sicherheitsgründen die weitere Teilnahme am Umzug und insbesondere die Mitfahrt auf den Motivwagen zu versagen. Konzessionierte Standbetreiber bzw. Gaststätteninhaber sollten darüber hinaus wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Das gleiche Verbot gilt auch für die Fälle, in denen Erwachsene oder ältere Jugendliche den Alkohol kaufen und unmittelbar an Jüngere weitergeben. Verstöße gegen diese Vorschriften bzw. gegen das Landesimmissions- oder Nichtraucherschutzgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Gastwirte haben zudem darauf zu achten, dass die räumlichen Kapazitäten nicht überschritten und die notwendigen Fluchtwege freigehalten werden. Verlagerungen der Feierlichkeiten vom Gastraum auf die Straße sind zu unterbinden. Zu empfehlen ist daher der Einsatz privater Sicherheitskräfte bzw. Ordner, um all diese Aspekte besser einhalten und durchsetzen zu können.
Aus vorgenannten Gründen werden die Bürger von Merzalben, die Umzugsteilnehmer und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Der vom Veranstalter beauftragte Rettungsdienst wird im Einmündungsbereich der Bischof-Emanuel-Straße in die Hauptstraße nahe dem Rathaus - das heißt zentral in der Mitte der Umzugsstrecke - mit 2 Einsatzkräften sowie einem Fahrzeug vor Ort sein, um medizinische Notfälle vor Ort erstversorgen zu können.
Ordnungsverwaltung und Polizei weisen zuletzt auch noch darauf hin, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art wie beispielsweise Schreckschusspistolen, Messern o. ä. verboten ist. Verstöße hiergegen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht.
Sofern Rettungswege durch Falschparker blockiert bzw. Fahrzeuge im absoluten Haltverbot abgestellt werden, wird das betroffene Fahrzeug umgesetzt oder abgeschleppt. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Fahrzeugführer auferlegt.