Die Hauptsatzung der Gemeinde Bischofroda wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Mit Schreiben vom 09. März 2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Hauptsatzung der Gemeinde Bischofroda gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zur Bekanntmachung zugelassen.
Bischofroda, den 09. März 2023
Riesner — -Siegel-
Bürgermeister der
Gemeinde Bischofroda
Gemäß § 21 Absatz 4 Thüringer Kommunalordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bischofroda unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bischofroda, den 09. März 2023
Riesner — -Siegel-
Bürgermeister der
Gemeinde Bischofroda