Im Jahr 2022 wurden durch das TLUBN turnusmäßig Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in Thüringen erarbeitet. Die Verpflichtung der Kartierung besteht seit 2005 und wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschrieben.
Im Rahmen der Kartierung wurde die durch den Straßenverkehr verursachte Lärmsituation sowie ggf. die Bertoffenheit von Einwohnern, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäusern ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00:00 bis 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum von 22:00 - 06:00 Uhr.
Die Kartierungsdaten wurden durch das TLUBN an das Umweltbundesamt in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet wurden. Gleichzeitig wurde die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht.
Die Gemeinden haben die Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten zu informieren. Die Verpflichtung ergibt sich ebenfalls aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie, dem BImSchG und § 3 Abs.1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - ThürImZVO-.
Die Lärmkarten können im elektronischen Kartendienst des TLUBN unter:
https://tlubn.thueringen.de/kartendienst in der Rubrik „Luft, Lärm und Emission“ abgerufen werden.
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VG Hainich-Werratal