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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 10/2023
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Lauterbach

Die Hauptsatzung der Gemeinde Lauterbach wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Satzung ist genehmigungsfrei.

Mit Schreiben vom 09. März 2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Hauptsatzung der Gemeinde Lauterbach gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zur Bekanntmachung zugelassen.

Lauterbach, den 09. März 2023

Hasert  — -Siegel-

Bürgermeister der

Gemeinde Lauterbach

Gemäß § 21 Absatz 4 Thüringer Kommunalordnung wird auf folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Lauterbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lauterbach, den 09. März 2023

Hasert —  -Siegel-

Bürgermeister der

Gemeinde Lauterbach