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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 11/2025
Amt Creuzburg
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Informationen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Amt Creuzburg!

Auf Grund wiederholter Vorkommnisse in der letzten Zeit möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass laut § 12 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften nur an der Leine geführt werden dürfen.

Ordnungswidrig i. S. v. § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Abs. 3 Hunde nicht an der Leine führt.

Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Ich bitte um Beachtung!

Rainer Lämmerhirt

Bürgermeister