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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 16/2026
Amt Creuzburg
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Jagdgenossenschaft Creuzburg

Jagdgenossenschaft Creuzburg

Einladung zur Versammlung 

Im Auftrag der Jagdgenossenschaft lade ich alle Grundeigentümer zu unserer

Vollversammlung recht herzlich ein.

Sie findet statt:

am

12.05.2026

Start Einlass

17:00 Uhr

Start Versammlung

18:00 Uhr

in

D-99831 Amt Creuzburg,

in der Gaststätte Klostergarten,

in Creuzburg

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

TOP 2:

Bekanntgabe der Tagesordnung

TOP 3:

Bericht des Vorstandes

TOP 4:

Rechenschafts- und Kassenbericht

TOP 5:

Beschluss über den Verteilungsplan

TOP 6:

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages (Auszahlung oder Verbleib in der Kasse)

Spenden oder die Verwendung für einen bestimmten Zweck werden immer aus den Rücklagen gezahlt. Ein beschlossener Teil des Reinertrages kann für einen bestimmten Zweck in die Rücklagen überstellt werden, buchhalterisch muss dieser Betrag immer aus den Rücklagen gezahlt werden.

TOP 7:

Beschluss zur Entlastung des Jagdvorstandes,

des Kassenwarts und der Kassenprüfer

TOP 8: 

Beschluss zur Stichwahl zwischen

Flächen- und Stimmenmehrheit

TOP 9: 

Änderung der Jagdpachtverträge

zu den Jagdbögen I, II, IV, V

TOP 10: 

Neuverpachtung Jagdbogen III

 

TOP 10.1:

Beschluss zur Art der Jagdnutzung -

Verpachtung

 

TOP 10.2: 

Beschluss zur Art der Verpachtung -

freihändige Vergabe

 

TOP 10.3: 

Beschluss zu den Pachtbedingungen -

Vorstellung der Kandidaten 

(kurze Pause und Verteilung der Stimmzettel)

 

TOP 10.4:

Beschluss über die Zuschlagerteilung schriftlich

TOP 11:

Wahl des Vorstandes

 

TOP 11.1:

Beschluss

Wahl des Vorstehers/Vorsitzenden

 

TOP 11.2:

Beschluss

Wahl des Stellvertreters

 

TOP 11.3:

Beschluss

Wahl der Beisitzer

(mindestens 2 Personen)

 

TOP 11.4:

Beschluss

zur Wahl des Schriftführers

 

TOP 11.5:

Beschluss

zur Wahl des Kassenwarts

TOP 12:

Sonstiges

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, sollten sie NICHT im elektronischen Jagkataster verzeichnet sein, vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen

vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für

juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Stefan Roth

Jagdvorsteher