Aufgrund der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 sowie des § 11 der Nutzungsordnung der Tageseinrichtung „Wichtelburg"
Creuzburg hat der Träger der Kindertagesstätte, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Westthüringen, die Elternbeitragsordnung wie folgt geändert:
§ 1
Änderungen
Der § 6 Verpflegungsgebühren ändert sich wie folgt:
Die Höhe der von den Eltern zu entrichtenden Verpflegungsgelder für Mittragessen und zusätzliche Versorgung entsprechend § 11 der Nutzungsordnung für die Kindertagesstätte „Wichtelburg" Creuzburg beträgt:
| Kosten für die Vor-, Zu- und Nachbereitung der Mahlzeiten pro Einheit | — 4,86 € |
| Getränkegeld pro Einheit | 0,10 € |
Die Gebührenerhebung für die Verpflegung erfolgt ebenfalls bargeldlos.
§ 2
Inkrafttreten
Diese 15. Änderung der Elternbeitragsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Alle anderen Regelungen der Elternbeitragsordnung bleiben unberührt.
| Amt Creuzburg, den 24.01.2023 | zur Kenntnis genommen: 27.03.2023 |
| Katharina Rothe-Philipps | Rainer Lämmerhirt |
| Regionalvorstand JUH | Bürgermeister Amt Creuzburg |