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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 17/2024
Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal
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Informationen

Wichtige Information

zur Umstellung der Postanschriften von Frankenroda

Mit Inkrafttreten des Gemeindeneugliederungsgesetzes am 01.01.2024 ist die Gemeinde Frankenroda Ortsteil der Stadt Amt Creuzburg geworden.

Im Zuge dieser Eingliederung ändert sich für Frankenroda die Postleitzahl von bisher 99826 in 99831. Ebenfalls geändert werden auch die Straßennamen „Am Bahnhof“ in „Am alten Bhnhof“ und „Lindenstraße“ in „Brunnenstraße“. Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 06.Mai 2024 in Kraft. Bitte verwenden Sie ab dem 06.05.2024 nur noch die neue Postleitzahl und ggf. die neuen Straßenbezeichnungen!

Beachten Sie hierzu bitte auch die Allgemeinverfügung im amtlichen Teil dieser Ausgabe.

Ab dem 06.05.2024 können Sie auch Ihre Personalausweise entsprechend ändern lassen. Bitte vereinbaren Sie hierzu,vorzugsweise über unser Online-Portal auf www.vg-hainich-werratal.de, oder auch telefonisch einen Termin im Einwohnermeldeamt. Ein Familienmitglied kann die Ausweise aller anderen Familienmitglieder mit ändern lassen. Eine Vollmacht ist hierfür nicht notwendig. Es gibt keine Frist, bis wann Sie sich umgemeldet haben müssen. Daher bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Ummeldungen in den ersten 4 Wochen erfolgen können. Ihre Ausweise sind auch mit der alten Adresse noch gültig. Die Ummeldung im Einwohnermeldeamt ist kostenfrei.

Von Amts wegen informieren wir über die Adressenumstellung:

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die Rettungsdienste und die Leitstelle WAK

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das Finanzamt, die Katasterämter, das Amtsgericht Eisenach

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die TEAG, die Wasser- und Abwasserversorgung, die Telekom, die GEZ

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das Landratsamt

Sie selbst müssen all Ihre privaten Kontakte wie z.B. Ihre Bank, Ihre Versicherungen, Versandhäuser und Onlineversanddienste, Lieferanten von Heizöl oder Heizgas usw. informieren.

Ihren Führerschein brauchen Sie nicht umzumelden, da er keine Anschrift mehr enthält, wohl aber Ihre Kfz-Zulassung. Auch hierfür sind großzügige Ummeldefristen vorgesehen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Zulassungsstelle.

Die Straßennamenschilder der neubenannten Straßen werden noch ca. 1 Jahr neben den alten Straßennamenschildern angebracht. Die alten Schilder werden mit einem roten Durchstrich als ungültig gekennzeichnet, aber so, dass sie noch gut lesbar bleiben. So können sich auch Besucher oder Dienstleister, die noch nicht informiert wurde gut orientieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen die Umstellung etwas leichter zu machen.

Ihre

K. Hunstock

VG-Vorsitzende