Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet - Am Tellberg“ als sonstiges Sondergebiet (§ 9 Abs. 1 BauGB, §§ 1-11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO) beschlossen. Der Beschluss mit der Beschluss-Nr. GR - Krth 2022/1590 wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt Nr. 1 am 14. Januar 2023 öffentlich bekannt gemacht.
Ziel dieser Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Der Geltungsbereich liegt am nördlichen Rand des Industrie- und Gewerbegebietes Krauthausen/Deubachshof ca. 500 m nördlich der BAB 4 und umfasst eine Größe von 3,917 ha.
Das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß der §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) im Vollverfahren durchgeführt. Neben dem Zweck und den Zielen der Planung sowie der Beschreibung der geplanten Bebauung ist die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB Teil des Bauleitverfahrens. Die Auswirkungen des Vorhabens werden dabei ermittelt und eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung durchgeführt.
Der Vorentwurf der Planung, bestehend aus Planzeichnung mit Textfestsetzungen (Stand: 15.03.2023) sowie Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.03.2023) des Bebauungsplanes „Sondergebiet - Am Tellberg“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 09. Mai 2023 mit Beschluss-Nr.: GR - Krth 2023/568 gebilligt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist vorzunehmen. Des Weiteren sind die benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Auslegung des Planentwurfes mit Textfestsetzungen (Stand:15.03.2023) zum Bebauungsplan „Sondergebiet - Am Tellberg“ sowie Begründung mit Umweltbericht (Stand:20.03.2023) erfolgt im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, Am Schloss 6 in Berka v.d. Hainich, in der Zeit vom:
05.06.2023 bis 07.07.2023
zu den unten genannten Zeiten.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist des Vorentwurfes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hatten geltend gemacht werden können.
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal:
Montag |
09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Donnerstag |
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 15.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag |
09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
(um telefonische Voranmeldung wird gebeten, 036926-947 30)
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung sind auch auf der Internetseite der VG Hainich-Werratal einsehbar.
Krauthausen, den 20.05.2023
gez. Frank Moenke
Bürgermeister