Die Hauptsatzung der Gemeinde Frankenroda wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Hauptsatzung der Gemeinde Frankenroda gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zur Bekanntmachung zugelassen.
Frankenroda, den 13. Januar 2023
E. Helbig
Bürgermeisterin der — Siegel
Gemeinde Frankenroda
Gemäß § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen:
Ist diese Satzung unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Frankenroda unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Frankenroda, den 13. Januar 2023
E. Helbig
Bürgermeisterin der — Siegel
Gemeinde Frankenroda