Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Amt Creuzburg) wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Mit Schreiben vom 09. Januar 2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Amt Creuzburg) gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zur Bekanntmachung zugelassen.
Amt Creuzburg, den 13.01.2025
Lämmerhirt
Bürgermeister der
Stadt Amt Creuzburg — -Siegel-
Gemäß § 21 Absatz 4 Thüringer Kommunalordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,
die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Amt Creuzburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Amt Creuzburg, den 13.01.2025
Lämmerhirt — -Siegel-
Bürgermeister der
Stadt Amt Creuzburg