Titel Logo
Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 20/2025
Nazza
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen

Der Friedhof dient der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Mitte Mai wurden auf dem Friedhof in Nazza einige Gräber verwüstet.

Das ist Grabschändung!

Gemäß § 5 Abs. 2h der aktuellen Friedhofssatzung der Gemeinde Nazza ist es nicht gestattet, den Friedhof oder seine Einrichtungen, Anlagen oder Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 28 Abs. 1c/8 und Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet. Zudem ist Grabschändung in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) als Störung der Totenruhe eine Straftat.

Diese Straftat wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet.

Für Hinweise zu Tatverdächtigen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.