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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 22/2025
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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AMTSBLATT VG Hainich-Werratal

Die Friedhofssatzung der Stadt Amt Creuzburg für die Ortsteile Creuzburg und Scherbda wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Satzung ist genehmigungsfrei.

Mit Schreiben vom 23. Mai 2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde Friedhofssatzung der Stadt Amt Creuzburg für die Ortsteile Creuzburg und Scherbda gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zur Bekanntmachung zugelassen.

Amt Creuzburg, den 26. Mai 2025

R. Lämmerhirt  — Siegel

Bürgermeister der Stadt Amt Creuzburg

Gemäß § 21 Absatz 4 Thüringer Kommunalordnung

wird auf Folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Amt Creuzburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Amt Creuzburg, den 26. Mai 2025

R. Lämmerhirt  — Siegel

Bürgermeister der Stadt Amt Creuzburg