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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 26/2023
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Krauthausen

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Krauthausen enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Sie wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Mit Schreiben vom 30. Juni 2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO zur Bekanntmachung zugelassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen:

Nachtragshaushaltsplan und

Finanzplan mit dem Investitionsprogramm

der Gemeinde Krauthausen liegt zur Einsichtnahme vom 10. Juli 2023 bis 24. Juli 2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, in 99831 Amt Creuzburg, M.-Praetorius-Platz 2, während der Dienstzeiten öffentlich aus:

Sprechzeiten:

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten erfolgt nur nach Terminvereinbarung.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o. a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Krauthausen, den 30. Juni 2023

F. Moenke

Bürgermeister

der Gemeinde Krauthausen  —  (Siegel)

Gemäß § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Krauthausen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Krauthausen, den 30. Juni 2023

F. Moenke

Bürgermeister

der Gemeinde Krauthausen  —  (Siegel)