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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 27/2024
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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AMTSBLATT VG Hainich-Werratal

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berka vor dem Hainich für das Haushaltsjahr 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Sie wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Mit Schreiben vom 02. Juli hat die Rechtsaufsichtsbehörde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO zur Bekanntmachung zugelassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berka vor dem Hainich für das Haushaltsjahr 2024 liegt zu folgenden Sprechzeiten zur Einsichtnahme vom 16. Juli bis 29. Juli 2024 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, in 99831 Amt Creuzburg, M.-Praetorius-Platz 2, öffentlich aus:

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird der Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Berka v. d. Hainich, den 04. Juli 2024 —  (Siegel)

Ch. Grimm

Bürgermeister

der Gemeinde Berka v. d. H.

Gemäß § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Berka vor dem Hainich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Berka v. d. Hainich, den 04. Juli 2024 — (Siegel)

Ch. Grimm

Bürgermeister

der Gemeinde Berka v. d. H.