Im Auftrag der Jagdgenossenschaft lade ich alle Grundeigentümer zu unserer Vollversammlung recht herzlich ein.
Sie findet statt:
am 18.08.2026
Start Einlass 17:00 Uhr
Start Versammlung 18:00 Uhr
In D-99831 Amt Creuzburg,
in der Gaststätte Klostergarten, in Creuzburg
Tagesordnung
| TOP 1: | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung |
| TOP 2: | Bekanntgabe der Tagesordnung |
| TOP 3: | Bericht des Vorstandes |
| TOP 4: | Neuverpachtung Jagdbogen III |
| TOP 4.1: | Beschluss zur Art der Jagdnutzung - Verpachtung |
| TOP 4.2: | Beschluss zur Art der Verpachtung - freihändige Vergabe |
| TOP 4.3: | Beschluss zu den Pachtbedingungen - Vorstellung der Kandidaten (kurze Pause und Verteilung der Stimmzettel) |
| TOP 4.4: | Beschluss über die Zuschlagerteilung schriftlich |
| TOP 5: | sonstiges |
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, sollten sie NICHT im elektronischen Jagkataster verzeichnet sein, vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. |
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Jagdvorsteher: Stefan Roth