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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 28/2026
Amt Creuzburg
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Creuzburg

Einladung

zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Creuzburg

Im Auftrag der Jagdgenossenschaft lade ich alle Grundeigentümer zu unserer Vollversammlung recht herzlich ein.

Sie findet statt:

am 18.08.2026

Start Einlass 17:00 Uhr

Start Versammlung 18:00 Uhr

In D-99831 Amt Creuzburg,

in der Gaststätte Klostergarten, in Creuzburg

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

TOP 2:

Bekanntgabe der Tagesordnung

TOP 3:

Bericht des Vorstandes

TOP 4:

Neuverpachtung Jagdbogen III

TOP 4.1:

Beschluss zur Art der Jagdnutzung - Verpachtung

TOP 4.2:

Beschluss zur Art der Verpachtung - freihändige Vergabe

TOP 4.3:

Beschluss zu den Pachtbedingungen - Vorstellung der Kandidaten (kurze Pause und Verteilung der Stimmzettel)

TOP 4.4:

Beschluss über die Zuschlagerteilung schriftlich

TOP 5:

sonstiges

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, sollten sie NICHT im elektronischen Jagkataster verzeichnet sein, vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Jagdvorsteher: Stefan Roth