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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 29/2026
Amt Creuzburg
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Berühmte Creuzburger:

Leichenpredigt von David Breithaupt

„Juris Utriusque Methodica Traditio" oder "Methodica Iuris Utriusque Traditio“, Lyon, 1544

Anmerkungen von Unbekannt in der Frankfurter Ausgabe der "Juris Utriusque Methodica Traditio", 1552 Lagus "Juris Utriusque Methodica Traditio" fand als ältestes vollständiges Kompendium des Rechts große Anerkennung und war im 16. und 17. Jahrhundert wegweisend.

Compendium Iuris Civilis & Saxonici, Magdeburgk, 1603

Oratio de Platone Habita a Cunrado Lago

Conrad Lagus, einer der bekanntesten Juristen seiner Zeit

v. Wolf-Marcus Haupt

Dem aufmerksamen Leser wird der Name „Lagus“ bereits durch Friedrich Lagus bekannt sein, der in Linz/Österreich Mediziner, Schulmann und Stifter des Lago-Breithauptschen Stipendiums war. Dieser Artikel widmet sich einem weiteren Mitglied der Familie Hase/Lagus: dem Juristen Conrad Lagus. Im Gegensatz zu seinem Neffen Friedrich Lagus, der seine Verbindung zu Creuzburg nie aufgegeben hat, war er stärker mit anderen Städten wie Wittenberg, Zwickau und Danzig verbunden.

Conrad Lagus wird gegen Ende des 15. Jahrhunderts noch unter dem Namen Conrad Hase in Creuzburg als Kind „ehrbarer Leute“ (honesti homines) geboren. Verschiedene Quellen sind sich, seine Herkunft betreffend, einig.

Andere Autoren liegen in dieser Hinsicht falsch. Obwohl Theodor Muther der Verdienst zusteht, Conrad Lagus dem Vergessen entrissen zu haben, irrt er, was seinen Geburtsort angeht. In seinen gesammelten Aufsätzen findet sich ein Artikel mit dem Titel: „Doctor Conrad Lagus. Ein Beitrag zur Geschichte der Systematik des Civilrechts und der Lehre vom Autorrecht.“1

Dort findet sich „Kreutzburg in Hessen“ als Heimatort. Muther folgt hier der Angabe von Johannes Hoppe, einem Schüler von Lagus, der in seiner Trauerrede (1548) von „Creuzburg im Hessischen“ spricht. Es ist weder ein Creuzburg in Hessen nachweisbar, noch konnte im Umfeld eine Familie Lagus ermittelt werden. Andere Autoren haben diesen Fehler übernommen.

Stellvertretend dafür sollen Roderich von Stintzing in seiner „Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft“2 von 1880 oder auch de Wal „Beiträge zur Literatur-Geschichte des Civil-Prozesses“3 von 1866 erwähnt werden.

Ein Irrtum, der sich selbst bis in die heutige Zeit bei anerkannten Rechtswissenschaftlern, wie z.B. bei Hans Erich Troje fortsetzt.4

Selbst im Wikipedia Eintrag wird er immer noch als Hesse bezeichnet.5

Die Creuzburger Herkunft können wir einer Quelle entnehmen, die nicht dem juristischen Umfeld entstammt: der Leichenpredigt von David Breithaupt, der mit Conrad Lagus verwandt war (siehe Abbildung 1). Seine Großmutter Anna Breithaupt, geborene Hase/Lagus, war die Tochter von Johannes Hase (in der Leichenpredigt Johannis Lagi genannt) und Anna Wechteus.

„Seine Großmutter vom Vater ist gewesen / die Erbare und Ehren=Tugendsame Frau Anna / Herrn Johannis Lagi zu Creutzburgk / eheleibliche Tochter / dessen Bruder Syndicus und Orator zu Dantzig in Preussen gewesen / nunmehro all Sel.

 

 

Auch Paullini schließt sich dieser Sichtweise an und zählt ihn zu den berühmtesten Creuzburgern seiner Zeit.6

Conrad Lagus hat seinen Namen gemäß der damals vorherrschenden Gelehrtentradition gräcisiert, also ins Griechische übertragen. So wurde aus Conrad Hase Conrad Lagus. Sein Neffe Friedrich Lagus folgte ebenfalls dieser Namensänderung. Andere berühmte Creuzburger haben ihren Namen latinisiert, wie z.B. Michael Prätorius, dessen Vater den Nachnamen Schulteis, Schultheis, Schulze etc. getragen hat. Die unterschiedliche Verwendung beider Nachnamen führt zu Problemen bei der Zuordnung, wie man an den Immatrikulationseinträgen verschiedener Universitäten sehen kann.

Im Sommer 1516 hat sich Lagus in Leipzig eingeschrieben. Dort wird er mit der Entrichtung der damals üblichen Einschreibgebühr von 6 gr. (Groschen) als „Conradus Haß de Creutzburgk“ aufgeführt.7

Im Sommer 1518 fand seine Promotion zum Baccalareus statt.8

Im November 1519 wechselte Lagus an die Universität Wittenberg und wird dort als „Conradus Häss de crutzbergk“9 bezeichnet.

Es ist davon auszugehen, dass Lagus um 1522 an der von Philipp Melanchthons gegründeten Schola Privata (Privatschule mit Pension) Vorlesungen gehalten hat. Dort sollten junge Menschen auf das wissenschaftliche Arbeiten vorbereitet werden. Während der Schwerpunkt seiner Vorlesungen anfänglich auf der griechischen Sprache, Philosophie und Theologie lag, traten später juristische Studien immer mehr in den Vordergrund. Sein erklärtes Ziel war es, seinen Schülern die juristischen Institutionen näher zu bringen. So konnte er in kurzer Zeit eine große Anhängerschaft gewinnen, da sein Ruf über Wittenbergs Grenzen hinaus anwuchs. Einer seiner Schüler war der bereits erwähnte Johannes Hoppe aus Bautzen.

1527 brach die Beulenpest in Wittenberg aus. Viele Studenten und Professoren verließen die Stadt. Die meisten von ihnen gingen nach Jena, während Lagus, sich für Bautzen entschieden hat und dort mit Christoph von Haugwitz, Domherr der Stiftskirche St. Petri, einen einflussreichen Gönner gefunden hat. Er konnte kostenfrei in dessen Haus leben und revanchierte sich, in dem er auf Bitten seines Gastgebers, für ihn und seine Kollegen Vorlesungen hielt.

1529 ist Lagus nach Wittenberg zurückgekehrt und hat dort im August den Magistergrad erworben und auch seine Lehrtätigkeit wieder aufgenommen. Lagus hat mehrmals das Dekanat der Juristenfakultät (1531/1532/1538) übernommen und hat als Justiziar/Notar der Universität gewirkt. In dieser Zeit um 1535 ist sein bekanntestes Werk "Juris Utriusque Methodica Traditio" entstanden, auf das im Verlauf des Artikel näher eingegangen werden soll. Es muss hier erwähnt werden, dass er keinen Lehrstuhl innehatte. Die von ihm entwickelte Methodik widersprach der öffentlichen Lehrmeinung. Er galt als Neuerer, Revolutionär, Exot und die Mehrheit der führenden Juristen war gegen ihn eingestellt. Zu seinen wichtigsten Gegner zählten Hieronymus Schurff (auch Schürpf) und Melchior von Osse, der in der kurfürstlichen Kanzlei beschäftigt war, und die beide Veränderungen auf dem Gebiet der Methodik negativ gegenüberstanden.

"Ich wußte wohl", sagte er später, "daß meine Art das Recht zu lehren, all denen verhaßt und lächerlich sei, die im Besitz der Katheder und anerkannter Autorität an der hergebrachten Methode festhalten."10

Lagus wurde bei juristischen Fragen mehrmals um Rat gefragt und wurde oft um ein Gutachten gebeten. Durch seine Heirat mit einer Zwickauerin war er an der Reform des dortigen Stadtrechts beteiligt, wobei der endgültige Zuschlag an Anton Beuther ging. Bei der Überarbeitung der städtischen Statuten wird in der älteren Literatur vom Weichbild einer Stadt gesprochen.

Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen Recht und bezeichnet den städtischen Rechts- und Verwaltungsbezirk, der nicht nur auf die Stadt begrenzt war, sondern auch das Gebiet vor einer Stadt beinhaltete. Die Systematik können wir Lagus "Compendium Iuris Civilis & Saxonici", seinem zweiten Hauptwerk entnehmen:

"Es wird aber das Sächsische Recht in drey fürneme Heuptbücher abgeleitet: Das erste wird genant Landrecht / das ist der Sachsenspiegel / in welchem werden begriffen die felle / so sich auff dem Lande ausserhalb den Stedten zutragen vnd begeben. Das ander wird genant Weichbildrecht /darinnen die felle begriffen werden / die sich in den Flecken und Stedten begeben vnd zutragen. Das dritte buch wird genant Lehnrecht / welches in Capittel verfasset wird / vnd handelt von Lehnsachen vnd iren Rechten."11

Obwohl er 1540 noch in Wittenberg als Dr. Jur. promoviert hat, scheint er mit dem Bestellungsdekret vom 17. Juni 1539 vertraglich an die Stadt Danzig gebunden gewesen zu sein.12

Bevor näher auf seine Danziger Jahre eingegangen werden soll, widmet sich der nächste Abschnitt seinen beiden bedeutendsten Werken, deren Entstehung eher in Wittenberg anzusiedeln ist.

Conrad Lagus "Juris Utriusque Methodica Traditio“ und "Compendium Iuris Civilis & Saxonici"

Lagus bekanntestes Werk ist seine "Juris Utriusque Methodica Traditio" (siehe Abbildung 2). Wahrscheinlich ist die Schrift 1535 entstanden. Da dies noch nicht gedruckt war, waren seine Schüler darauf angewiesen, seine Vorlesungen mitzuschreiben, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie nur privat verwendet werden durften. Nicht alle seine Schüler haben sich daran gehalten, was sich später als Fluch und Segen gleichermaßen erwies.

 

 

In der Rechtswissenschaft wird vom ersten vollständigsten Kompendium des positiven Rechts gesprochen. In der Rechtsphilosophie wird zwischen positivem Recht und Naturrecht unterschieden. Das Naturrecht, als Idee eines übergeordneten universellen Rechts, gründet auf die Vernunft, der sogenannten "Naturalis ratio". Ein zentrales Beispiel sind die Menschenrechte. Diese gelten für jeden Menschen von Geburt an, unabhängig von staatlichen Gesetzen. Im Mittelalter und in der Neuzeit vertrat man die Ansicht, dass dieser paradisische Urzustand durch den Sündenfall verletzt wurde. Letztlich war das der Erklärungsansatz und der Grund für ein Eingreifen der jeweiligen Herrscher in Form von Gesetzen, Verordungen und Strafen. Sehr bekannt wurde in dieser Hinsicht der Sachsenspiegel. Ein modernes Beispiel wäre hier unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Heute ist natürlich nicht mehr der Sündenfall der Bezugspunkt, sondern andere Ursachen.

"Juris Utriusque Methodica Traditio" bedeutet übersetzt "Methodische Überlieferung beider Rechte". Beider Rechte (Juris Utriusque) bezieht sich einerseits auf weltliche Recht, das auch als römisches Recht bezeichnet wird und andererseits auf das kirchliche (kanonische) Recht.

Das positive Recht war in der Frühzeit eine unübersichtliche Sammlung von römischen Rechtstexten, lokalen Stadtrechten (Weichbildern) und dem Kirchenrecht. Lagus verfolgte einen methodischen Ansatz, um die Unordung zu beseitigen und das Rechtssystem zu systematisieren. Das Werk ordnete die verstreuten Gesetze nach logischen Kategorien. Es ist in zwei übergeordnete Kapitel gegliedert. Zum einen in einen philosophischen Teil, in dem nach den Gründen gefragt wird, warum wir Gesetzen gehorchen und einen historischen Teil, der speziell die Gesetze und die Straftaten bei Nichteinhaltung beleuchtet.

"Ueber die Schwierigkeit der Arbeit spricht sich Lagus folgendermassen aus: Cicero meine, es sei ein Leichtes, das ungeordnete (diffusum) und zerstreut liegende (dissipatum) Recht unter gewisse Theilungsglieder und so in ein wissenschaftliches System zu bringen. Das würde wahr sein, wenn bloss die Natur der Sache (naturalis ratio) in rechtlichen Dingen massgebend wäre. Allein da nicht sowohl diese, als Bedürfnis des Verkehrs den Rechtsinstituten ihre Gestalt gebe, müsse anders geurtheilt werden, zumal wenn man bedenke, wie gross die Reihe der Gesetze und Verordnungen des römischen Rechts sei, welche als gemeines Recht diene."13

"Er hat den Versuch gemacht, ´´die Rechtsmaterien zu einem Körper zu vereinigen, an welchem der Lernende sofort wahrnehmen könne, aus welchen Hauptgliedern und die Rechtswissenschaft im Allgemeinen bestehe.´` Wir können dies als Jurisprudenz im herkömmlichen Sinne bezeichnen, als systematische und begriffliche Erklärung des Rechts und die praktische Auslegung von Gesetzen."14

Das Ergebnis seiner systematischen Forschungen erschien 1543 in Frankfurt am Main unter dem Titel "Methodica Iuris Utriusque Traditio". Häufig wird auch die Werkangabe "Juris Utriusque Methodica Traditio" verwendet, die der Verständlichkeit halber hier weiter so bezeichnet werden soll. Herausgeber war der Verleger Christian Egenolf (Egenolph). Die Herausgabe geschah gegen den Willen von Lagus, da er nicht die Möglichkeit hatte, sein Werk zu überarbeiten und die Fehler der mitgeschriebenen Version zu korrigieren. Man geht davon aus, dass Egenolf die private Mitschrift eines Schülers erworben hat, der die Vorlesungen von Lagus besucht hat. Lagus hat kurze Zeit nach dem Druck dagegen protestiert. Unter dem Titel "Protestatio adversus improbam suorum commentariorum editionem ab Egenolpho factam" erschien 1544 in Basel diese Protestschrift. Darin erklärt Lagus, was die Gründe für sein Werk gewesen sind. Ein Umstand, der in rechtsgeschichtlicher Hinsicht von besonderer Bedeutung ist.

Das Lehrbuch von Lagus wurde schon kurz nach dem Erscheinen mehrmals nachgedruckt: Leiden (1546, 1562, 1566, 1592), Löwen (1550, 1565), Basel (1553, 1581), Paris (1545) und Frankfurt am Main (1552). Andere Quellen erwähnen noch eine Magdeburger Ausgabe.15

 

 

Allerdings lässt sich feststellen, dass in den verschiedenen Ausgaben das Werk von Lagus immer weiter “verwässert” wurde. Da Lagus in einzelnen Punkten den katholischen Glauben kritisiert hatte, wurden in der 1550er Ausgabe viele dieser Passagen entschärft, um den katholischen Lesern entgegenzukommen. Bereits die Ausgabe von 1546 enthält zahlreiche Druckfehler, die einfach übernommen worden sind.

Zudem geht ein weiteres grundlegendes Werk auf Lagus zurück. Mit seinem "Compendium Iuris Civilis & Saxonici" (siehe Abbildung 4) hat er ca. 1537 eine übersichtliche Darstellung des sächsischen Rechts auf der Grundlage des Sachsenspiegels erschaffen. Das Werk wurde erst nach dem Tod von Lagus gedruckt (1597, 1603, 1614). Herausgeber war Dr. Joachim Gregorii aus Prietzen, damals Beisitzer am Schöppenstuhl in Magdeburg.

 

 

Es war im damaligen Deutschland üblich, dass neben dem Römischen Recht häufig regionales Recht, wie z.B. Sächsisches Recht galt. Das Compendium diente Juristen, Richtern und Studenten als praktisches Handbuch, um schnell zu erkennen, wo sich beide Rechtssysteme ergänzten, wo sie voneinander abwichen und welches Recht im Zweifel anzuwenden war.

Der Titel lautet: Compendium Iuris Civilis & Saxonici: Ein gründlicher/ ordentlicher außzug/ begriff und einhalt des Keys: und Sächsischen Rechten / etwan durch... Herrn Cunradum Lagum... in diesen Methodum verfasset/ und vorhin in Druck nicht außgegangen/ jetzt aber mit fleisse ubersehen/ in sechs Bücher und gewisse Tittul distribuirt/ mit Lateinischen annotationibus... verbessert/ und neben einem nützlichen Indice und zweyen guten angesatzten kurtzen Processen in Druck verfertiget. Durch... Joachimum Gregorii von Prietzen/ I.U.D. zu Magdeburgk.

Während seine Wittenberger Zeit mehr akademisch geprägt war, standen ab 1539/1540 in Danzig andere berufliche Schwerpunkte im Vordergrund.

Conrad Lagus und seine Danziger Jahre

Mit dem Dekret vom 17. Juni 1539 übernahm Lagus offiziell die Funktion eines Syndikus der Stadt Danzig. Allerdings hat sich Lagus erst einmal nur für zwei Jahre verpflichten lassen und hat seine Tätigkeit an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen wollte er nicht in Religionsstreitigkeiten verstrickt werden, war aber bereit, Danzig in dieser Hinsicht bei Bedarf mit einem Gutachten zu unterstützen. Zum anderen war Lagus ein Gegner der Folter in Form "peinlicher Blutsachen".16 Er hat der Stadt das Angebot gemacht, einen Aufsatz darüber zu schreiben, was bei der Folter und dem Procedere zu beachten sei.

"Zur Wahrung der städtischen Rechte wird ein Syndikus eingesetzt, zuerst Dr. Hase (Lagus), der Freund Melanchthons und juristisches Orakel der ganzen Provinz;..."17

Ein Grund für den Wechsel dürfte die fehlende Anerkennung seiner Leistungen in Wittenberg gewesen sein. Zum anderen hatte er mit Philipp Melanchthon einen Unterstützer, der seinen Einfluss auf Lagus einsetzte, um ihn zu diesem Umzug zu bewegen. Melanchthon hatte vorher schon mehrmals vergeblich versucht, Lagus zu einer neuen Stelle zu bewegen. "Der einzige, der sich in Wittenberg mit Wärme seiner annahm, scheint Melanchthon gewesen zu sein, der ihn ja auch nach Danzig in Vorschlag brachte."18

Die Verbindung zwischen beiden dürfte sicherlich mit gemeinsamen religiösen Ansichten zu tun haben. Lagus Bruder Johannes Hase war einer der Ersten, die sich in Creuzburg zum protestantischen Glauben bekannt haben. Sein Sohn Liborius, also ein Neffe von Conrad Lagus, war das erste Kind, das nach evangelischem Ritus in Creuzburg getauft wurde.19

Dem Briefverkehr Melanchthons ist zu entnehmen, dass er sehr gut über die Verhältnisse vor Ort Bescheid wußte und die Besetzung der Pfarrerstellen mit geeigneten Kandidaten maßgeblich gesteuert hat.

Die enge Verbindung zwischen Lagus und Melanchthon können wir auch einer Lobrede entnehmen, der "Oratio de Platone Habita a Cunrado Lago, cum decerneret titulum Magisterij quibusdam studiosis” (siehe Abbildung 5). Der Verfasser der Rede ist nicht eindeutig zuzuordnen. Es werden sowohl Philipp Melanchthon als auch Conrad Lagus als Autoren genannt. Die Rede soll von Melanchthon verfasst wurden sein und 1538 von Dekan Conrad Lagus als Antrittsrede an die Studenten der Universität Wittenberg anlässlich der Verleihung seiner Magisterwürde gehalten worden sein. Obwohl Melanchthons Name nicht auftaucht, wird seine Urheberschaft von einigen Quellen nicht angezweifelt. Das Werk, welches heute äußert selten zu finden ist, wurde 2020 auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse von der Bernard Quaritch Ltd. angeboten.20

 

 

Seine Ankunft in Danzig verzögerte sich, da er wohl um 1540 erst nach Stettin gereist ist, um die Ansprüche Danzigs gegenüber der Stadt Lübeck in Hansedingen zu vertreten. Seine Familie war damals bereits in Danzig angekommen. Einen Einblick in die Aufgaben eines Syndikus können wir den Danziger Inventarakten von 1531 bis 1591 entnehmen.

„Juni 28. - Danzig bezeugt, besonders zum Gebrauch vor dem Hansetage, die Aussage von Gert Lunnichfeld und Gregor Lemke, wonach ihnen 1533 April 6 bei Heia von Lübeck aus verschiedenen Schiffen 250 Faß Bier weggenommen sind, wodurch sie einen Schaden von 230 ung. Guld. erlitten haben, und erklärt, daß sein Syndikus Dr. Konrad Lagus und sein Sekretär M. Thomas Schauengel von jenen Vollmacht haben, den Schaden von Lübeck einzufordern.“21

Als Syndikus der Stadt Danzig war Lagus oft auf Reisen, um die Interessen der Stadt zu vertreten. Im November 1541 weilte er in Marienburg. Dort soll auch die Idee zu einer Reformation des Culmischen Rechts entstanden sein.

Culm war eine Woiwodschaft und existierte vom 15. bis 18. Jahrhundert. Der Woiwode war der oberste Statthalter. Zentrum der Woiwodschaft war die Stadt Culm.

"Nachgehends ward die Revision des Culmischen Rechts gedacht, und beliebet, daß den nächsten Montag nach Johannis, der Dantziger Syndicus D. Conr. Lagus, und des Culmischen Bischoffs Cantzler, beym Woywoden von Marienburg, der in den alten Landes=Gebräu=chen grosse Erfahrenheit hatte, zusammen kommen solten, umb der Sachen einen Anfang zu machen."22

Das Werk konnte allerdings erst nach dem Tod von Lagus von anderer Autorenschaft vollendet werden und wurde mehrmals verändert.

Die nächste Station seiner Reise war Königsberg, mit dem Ziel bei Herzog Albrecht von Preußen und dem Rat der Stadt vorzusprechen. Am 28. Dezember führten die Vertreter Danzigs, Conrad Lagus und Jakob Hofman Verhandlungen mit dem Herzog über die litauischen Zölle.

1542 riefen ihn seine Pflichten nach Wilna. Er versuchte am polnischen Hof die litauischen Zölle wieder auf den alten Stand zu bringen, allerdings ohne Erfolg.

Lagus wurde häufig als "Orakel von Danzig" bezeichnet.23

“Er war so beliebt, dass man ihn für einen Mann vom Himmel gesendet ansah.”24

1544 musste er an den polnischen Hof zurückkehren und wurde im März 1546 wieder in Krakau vorstellig. Durch eine Ungeschicklichkeit des Fuhrmanns wurde sein Wagen umgeworfen und Lagus erlitt schwere Verletzungen an der Brust, von denen er sich nicht mehr erholen sollte. Anfang November 1546 ist er noch relativ jung in Danzig verstorben.25

Fazit

Wir können Conrad Lagus, der in Creuzburg geboren wurde, zu den bekanntesten Juristen seiner Zeit rechnen. Im Gegensatz zu seinem Neffen Friedrich Lagus, dessen Verbindung zu seiner Heimatstadt, insbesondere wegen das Lago-Breithauptschen Stipendiums nie erloschen ist, wissen wir leider nicht viel darüber, wie sich das Verhältnis zu seiner Familie (zu seinem Bruder Johannes Hase und zu seinem Neffen Liborius Hase) und zu seinen Creuzburger Ursprüngen gestaltet hat. Schuld daran mag sein früher Tod und eine fehlende Leichenpredigt sein. Seine akademischen und beruflichen Stationen sind anderswo zu verorten, z.B. In Wittenberg, Bautzen, Zwickau und Danzig. Er hat die Rechtsphilosophie und -geschichte seiner Zeit maßgeblich beeinflusst.

Literaturverzeichnis:

1

Muther, Theodor: Achter Aufsatz. Doctor Conrad Lagus, in: Zur Geschichte der Rechtswissenschaft und der Universitäten in Deutschland, Jena, 1876, S. 299 ff.

2

Stintzing, Roderich von: Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft, Band 1, München/Leipzig, 1880, S. 296.

3

de Wal, Johan: Beiträge zur Literatur-Geschichte des Civil-Prozesses, Erlangen, 1866, S. 66.

4

Hans Erich Troje: "Konrad Lagus (um 1500-1546) und die europäische Rechtswissenschaft"

Vortrag (22. 11. 2001) im Rahmen der von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische Fakultät) organisierten Vortragsreihe "Wittenberg als Zentrum europäischer Rechtswissenschaft und Rechtskultur. Betrachtungen zum Gründungsjubiläum der Universität Wittenberg"

https://web.archive.org/web/20070823201149/http://web.uni-frankfurt.de/fb01/Troje/Lagus.html abegerufen am 02.072026

5

https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Lagus abgerufen am 02.07.2026

6

Paullini, Kristian Franz: Zeit-Kürtzender Erbaulichen Lust oder Allerhand außerlesener rar- und curioser, So nütz als ergetzlicher Geist- und Weltlicher Merckwürdigkeiten. Zweyter Theil, Frankfurt am Mayn, 1695, S. 670.

7

Erler, Georg (Hrsg.): Die Immatrikulationen von 1409-1559, Leipzig, 1895, S. 549.

8

Clemen, Otto: Konrad Lagus, der Verfasser des „Weichbilds der Stadt Zwickau“ 1540, in: Lippert, Woldemar (Hrsg.): Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, 47. Band, Dresden, 1926, S. 47.

9

Förstemann, Karl Eduard: Album Vitebergensis, Leipzig, 1841, S. 87.

10

Friedensburg, Walter: Geschichte der Universität Wittenberg, Halle a.d.S., 1917, S. 208.

11

Lagus, Conrad: Compendium Iuris Civilis & Saxonici, Magdeburgk, 1603, V5-V6.

12

Brandstätter, Franz August: Chronologische Übersicht der Geschichte Danzigs, Danzig, 1879, S. 30.

13

Muther, 1876, S. 312-313.

14

Stintzing, 1880, S. 298.

15

Heiner Lück: Beiträge ausgewählter Wittenberger Juristen zur europäischen Rechtsentwicklung und zur Herausbildung eines evangelischen Eherechts während des 16. Jahrhunderts, in: Christoph Strohm (Hrsg.), Reformation und Recht. Zur Kontroverse um die Kulturwirkungen der Reformation, Tübingen, 2017, S. 92.

16

Rotermund, Heinrich Wilhelm: Die Lebensumstände des Conrad Lagus, in: Neues Allgemeines Intelligenzblatt für Literatur und Kunst, 42. Stück, Leipzig, 1808, S. 665.

17

Brandstätter, 1879, S. 30.

18

Clemen, 1926, S. 48.

19

Mertens, Conrad: Der heilige Liborius. Sein Leben, seine Verehrung und seine Reliquien, Paderborn, 1873, S. 172.

20

https://www.quaritch.com/wp-content/uploads/2020/01/QuaritchStuttgart.pdf

21

https://archive.org/stream/danzigerinventar00simsuoft/

danzigerinventar00simsuoft_djvu.txt

22

Lengnich, Gottfried: Geschichte Der Preußischen Lande Königlich-Polnischen Antheils. [1], Seit dem Jahr 1526. Biß auf den Todt Königes Sigismundi I., Danzig, 1772 [?], S. 242.

23

Rotermund, 1808, S. 665 und Brandstätter, 1879, S. 30.

24

Muther, 1867, S. 332.

25

Rotermund, 1808, S. 665.

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1:

Leichenpredigt von David Breithaupt

https://dhb.thulb.uni-jena.de/receive/ufb_cbu_00011209

abgerufen am 04.07.2026

Abbildung 2:

„Juris Utriusque Methodica Traditio" oder "Methodica Juris Utriusque Traditio“, Lyon, 1544

https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11276990?q=%28Juris+utriusque+methodica+traditio%29&page=6,7

abgerufen am 04.07.2026

Abbildung 3:

Anmerkungen von Unbekannt in der Frankfurter Ausgabe der "Juris Utriusque Methodica Traditio", 1552

https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10145095?q=%28Juris+utriusque+methodica+traditio%29&page=6,7

abgerufen am 04.07.2026

Abbildung 4:

Compendium Iuris Civilis & Saxonici, Magdeburg, 1603

https://opendata2.uni-halle.de/explore?bitstream_id=796237d6-7939-4792-8bbc-2e32534c48d0&handle=1516514412012/12642&provider=iiif-image

abgerufen am 04.07.2026

Abbildung 5:

Oratio de Platone Habita a Cunrado Lago https://play.google.com/store/books/details/Oratio_de_Platone_Habita_a_Cunrado_Lago_cum_decern?id=L0ZmAAAAcAAJ&hl=fi

abgerufen am 04.07.2026