Die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Krauthausen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Mit Schreiben vom 23. Mai 2022 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Krauthausen gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung zur sofortigen öffentlichen Bekanntmachung zugelassen.
Krauthausen, den 05. August 2022
Moenke — -Siegel-
Bürgermeister
der Gemeinde Krauthausen
Gemäß § 21 Absatz 4 Thüringer Kommunalordnung
wird auf Folgendes hingewiesen:
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Krauthausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Krauthausen, den 05. August 2022
Moenke — -Siegel-
Bürgermeister
der Gemeinde Krauthausen