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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 32/2023
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Hallungen

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Hallungen enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Sie wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Mit Schreiben vom 09. August 2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO zur Bekanntmachung zugelassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Hallungen liegt zur Einsichtnahme vom 21. August 2023 bis 05. September 2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, in 99831 Amt Creuzburg / OT Creuzburg, M.-Praetorius-Platz 2, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Hallungen, den 10. August 2023

G. Mähler

Bürgermeister

der Gemeinde Hallungen  —  (Siegel)

Gemäß § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hallungen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hallungen, den 10. August 2023

G. Mähler

Bürgermeister

der Gemeinde Hallungen  —  (Siegel)