Sehr geehrter Eigentümer dieser Garage,
nach unseren Unterlagen sind Sie Eigentümer dieser Garage im Garagenkomplex Am Hainberg in Mihla.
Ich teile Ihnen mit, dass die Stadt Amt Creuzburg Grundstücksbesitzer der Grundstücke 2211/16 und 2211/50 in der Flur 2 ist, auf denen auch Ihre Garage zu DDR-Zeiten errichtet wurde.
Nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz wurde durch eine Sonderregelung festgelegt, dass das Eigentum am Grundstück und das der Garage befristet weiter auseinanderfällt.
Dies bedeutet, die Gemeinde ist Grundstücksbesitzer, der jeweilige Bauherr der Garage oder deren Rechtsnachfolger ist Eigentümer der Garage geblieben. Aus diesem Grund zahlen Sie eine Pacht an die Gemeinde als Grundstücksbesitzer.
Diese Sonderregelung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, § 15, läuft mit dem 31. Dezember 2022 aus. Danach, also ab 1.1.2023, ist der Grundstücksbesitzer, entsprechend der nun gültigen Regeln des BGB, auch Eigentümer der jeweiligen Garage.
Diese Entwicklung zwingt die Gemeinde nun nach Lösungen über die zukünftige Gestaltung des Verhältnisses zwischen Gemeinde und den jetzigen Grundstückseigentümern zu suchen.
Dazu bieten sich verschiedene Modelle, die wir möglichst sozialverträglich umsetzen wollen, an:
| - | Privatisierung der Gesamtanlage an einen oder mehrere Investoren |
| - | Kauf durch die jetzigen Eigentümer |
| - | Bildung einer Interessengemeinschaft, die als Vertreter gegenüber der Gemeinde auftritt |
| - | Pachtzahlung nunmehr für Grundstücke und Garagen an die Gemeinde, die dann für den Zustand und Unterhalt zuständig ist. |
Sicher bieten sich weitere Varianten an.
Um das weitere Vorgehen mit Ihnen beraten zu können, möchte ich Sie zu einer Versammlung der Garageneigentümer für
| Freitag, den 23. September 2022, | |
| um 19.00 Uhr ins Bürgerhaus „Goldene Aue“, An der Aue 22, im OT Mihla |
einladen.
Zur Klärung dieses schwierigen Themas wäre Ihre Mitwirkung wichtig!
Amt Creuzburg, 30.8.2022
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Rainer Lämmerhirt
Bürgermeister