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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 37/2022
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023

Bekanntmachung

Laut § 20 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) vom 18.12.2017 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen.

Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden die Einrichtungen und Plätze für die Kindertagesbetreuung aus, welche zur Erfüllung des Anspruchs nach § 2 ThürKigaG erforderlich sind.

Am 07.09.2022 wurde der Plan durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt.

Die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten ist laut § 20 (3) ThürKigaG öffentlich auszulegen.

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 liegt die Bedarfsplanung in der Zeit vom

26.09.2022 bis 12.10.2022

in der Hauptabteilung, Zimmer 16, der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, Dienstgebäude Berka v.d.H. zu den jeweiligen Sprechzeiten öffentlich aus.

Außerdem kann die Bedarfsplanung unter www.wartburgkreis.de, Menü: Leben im Wartburgkreis - Kinder, Jugend & Familie - Fachberatung von Kindertageseinrichtungen eingesehen werden.

Berka v.d.H., den 12.09.2022

i.A. Höbel

Sachbearbeiterin Kita