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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 40/2025
Amt Creuzburg
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Historisches

LATh - Staatsarchiv Altenburg, Altes Hausarchiv, Archivalien-Signatur 1071

(Teil 1)

Frank-Bernhard Müller, Leipzig

Die Herzogin Elisabeth von Sachsen-Eisenach, geb. Gräfin von Mansfeld-Hinterort, verstarb am 8. April 1596 im Residenzschloß zu Marksuhl, sie wurde nur 30 Jahre alt. In einigen Texten, auch im Amtsblatt und in der jährlichen Kirchenchronik der Creuzburger Gemeinde, ist ihr Leben dargestellt worden. Nun haben sich zur Freude des Forschers neue Dokumente zum Ableben Elisabeths gefunden.

Im Bestand Altes Hausarchiv des Staatsarchivs Altenburg konnten drei dem Verf. bisher unbekannte Dokumente gehoben werden. Dieser Bestand vereinigt Geburten, Vermählungen und Todesfälle im herzoglichen Haus Sachsen-Altenburg und anderen Fürstenhäusern. Die Akte Einzelne Schreiben zu fürstlichen Todesfällen und Begräbnissen, insbesondere innerhalb des Hauses Sachsen (1586-1644) stammt aus der Überlieferung der alten herzoglichen Linie Sachsen-Altenburg bis 1672 bzw. deren Kanzlei/Regierung. Wann die einzelnen Schriftstücke zu einer Akte vereinigt wurden, ist nach Auskunft des Bearbeiters dieses Bestandes, Archivar Max Stern, nicht bekannt.

Die historischen Zusammenhänge seien hier kurz skizziert:

Eine umfangreiche Aktensammlung (Acta das Ableben der Herzogin Elisabetha zu Sachsen betreffend) im Staatsarchiv Meiningen gibt einen Hinweis: Im ersten von acht Dokumenten schreiben die Statthalter und Räte der Grafschaft Henneberg am 14. April 1596 an Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar (1562-1602) wegen der Überführung der Leiche Herzogin Elisabeths von Marksuhl nach Coburg, wobei hennebergisches und hessisches Gebiet berührt werden musste.

Weshalb ist der Ernestiner aus Weimar in die Vorgänge eingebunden?

Als Kurfürst Christian I. am 25. September 1591 starb, hinterließ er neben der Witwe Sophie von Brandenburg fünf unmündige Kinder, der älteste Sohn Christian (II., 1583-1611) war gerade acht Jahre alt geworden. In seinem Testament verfügte der Kurfürst: So viel aber ihrer liebden und unserer kinder vormundtschaft betrifft, so wollen wir, dass der hochgebohrne fürst, unser freundlicher lieber vetter, brüder und gevatter, herr Friedrich Wilhelm, herzog zu sachsen, als deßen liebden es vermöge der güldenen bulle und sonsten gebühret, neben den auch hochgebohrnen fürsten, herrn Johanns Georgen, markgrafen zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs ertz-cämmerern und churfürsten, dieselbe verwalten und soll des churfürsten zu Brandenburg liebden auch unserer geliebten gemahlin vormund seyn. Damit war Herzog Friedrich Wilhelm von Weimar (der älteste regierende Fürst des Gesamthauses) und Christians Schwiegervater Johann Georg von Brandenburg (der nächstverwandte Kurfürst) die Vormundschaft übertragen. Mehrere Verträge ergänzten die Herrschaftsübergabe. Kursachsens Landstände hatten Bedenken gegen eine Mitregentschaft des Brandenburgers; so einigte man sich, dass die Vormundschaft faktisch von Friedrich Wilhelm als der Chur Sachßen Administrator wahrgenommen wurde, Georg Wilhelm war Mitvormund. Im Torgauer Landtagsabschied vom 4. März 1592 wurde auf Wunsch der versammelten Stände festgelegt, dass der Kuradministrator in Torgau residiert und die Regierung wie die Kanzlei an diesen Ort verlegt wird. Eine lange Vormundschaft stand nun bevor, sie währte bis zum 23. September 1601. Im Frühjahr 1602 erkrankte Friedrich Wilhelm, nunmehr der kursächsischen Administration ledig: Vnlangst nach vbergebener Vormundschafft vnnd Administration der Chur Sachsen ist er am 7. Juli 1602 zu Weimar entschlafen.

Nach seinem Tod wurde das Herzogtum Sachsen-Weimar im Jahr 1603 geteilt. Sein jüngerer Bruder Johann erhielt das nun verkleinerte Sachsen-Weimar, während für die Söhne Friedrich Wilhelms das Herzogtum Sachsen-Altenburg geschaffen wurde. Daher befinden sich einige Akten und Schreiben aus der Torgauer Überlieferung während der Amtszeit Friedrich Wilhelms als Kuradministrator im Staatsarchiv Altenburg. Diese betreffen hauptsächlich Haus- und Familienangelegenheiten, dazu zählen auch die o. g. drei Schreiben:

1.

Das Benachrichtigungsschreiben des Herzogs Johann Ernst an Herzog Friedrich Wilhelm über den Tod der Herzogin Elisabeth sowie des neugeborenen Sohns (Original, Marksuhl, 13. April 1596)

2.

Das Kondolenzschreiben des Herzogs Friedrich Wilhelm an Johann Ernst (Entwurf, Torgau, 18. April 1596)

3.

Die Instruktion des Herzogs Friedrich Wilhelm für den sachsen-weimarischen Hof- und Geheimrat Georg Albrecht von Kromsdorf zu einer Gesandtschaftsreise/einem stellvertretenden Kondolenzbesuch bei Herzog Johann Ernst in Marksuhl (Entwurf, Torgau, 19. April 1596).

Wortlaut des Schreibens vom 13. April 1596 mit Abbildung der Anschrift

Dem Hochgebornen Fursten Herren Friderich Wilhelm Hertzogen zu Sachssen, Vormunden vnd der Chur Sachsen Administratorn, Landtgraffen in Dhuringen vndtt Marggraffen zu Meissen etc. Vnserm Freundtlichen lieben Vettern, Brudernn vndtt Gevattern

Zu Sr: (Seiner) Ld (Liebden) Hand(en)

Vnser freundtlich dienst auch was wir mehr liebs vndt

guts vermögen Zuvor, Hochgeborner Furst, freundt=

licher lieber Vetter Bruder vnd Gevatter, E. (Euer) L. (Liebden)

gebenn wir aus traurigen hochbekummerten Gemuth

hiermit Zuerkennen, das obwoll der gutige barm=

herzige Gott, die auch Hochgeborne Furstin, Vnsere

freundtliche herzgeliebte Gemahlin, fraw Elisabeth

Herzogin Zu Sachßennn etc. Geborne Greffin Zu Manßfeldt etc.

Jungstabgewichenes Donnertags den 8 huius vmb

Zweÿ vhr nach mittags, ihrer Ld (Liebden) biß dahero getragenen

weiblichen burden entbunden, vnd einen Jungen Wol=

gestalten Sohnn Vätterlich verliehen, welcher aber

ganz schwach also balden der heiligen Tauff einvor=

leibtt, vnd darauf zur ewigen freude abgeforddert

wordenn, So hat iedoch höchstgedachte Göttliche

Allmachtt vnns vber dieses noch ein größers Creuzs

vnd Elendt schmerzlichen vfferlegtt vnd gestrigs

nachmittags Zwischen dreÿ vnd Vier vhren, obwoll=

ermelte vnsere allerliebeste Gemahlin nunmehr

Christseliger milder gedechtnus gleichsfalls aus diesem

armen bedrubten zergenglichen leben Jn das

ewige himblische reich vorsezett, vnd dadurch

ihrer Ld (Liebden) in solcher gelegenheitt Zugestandtner vnd

vberaus großer erlittener schmerzen gnedig vnd

sanftiglich entnohmmen Der Allmechtige Gott

wolle deroselben nebent allen Christgleubigenn

am tage der erlösung zur ewigen vnaussprechlichen

glori vnd Herligkeit ein fröliche selige auferstehung

vätterlich geben vnd verleihen,

Seindt demnach ir vngezweiffelter Zuversichtt, E. (Euer) L. (Liebden)

werden aus naher anverwandter affection mit

vnns darob ein Christlichs herzliches mitleidenn

tragen, vnd vns diesen erbärmlichen bedruebten

zustandt mißgunnen, Welches wir E. L. vnver=

meldet nicht laßen wollen, vnd seindt deroselben

freundtliche dienste Zuerweisen willig, Datum

Martsuhla ahm 13 Aprilis Ao 1596.

Vonn Gottes gnaden Johanns Ernst

Herzog Zu Sachßen, Landtgraf in Dhu=

ringen vndt Marggraff Zu Meißen etc.

Johan Ernst

Hertzog zu Sachssen etc.

Manu Propria