Das Buchenauer Steinkreuz an seinem jetzigen Standort an einer alten Werrafurt
Der eingeritzte Hammer, der als Handwerkerzeichen oder als Hinweis auf eine Mordtat gedeutet wird.
Ein Flurdenkmal ist ein Denkmal, das sich außerhalb von Wohnsiedlungen befindet und kein Naturdenkmal ist. Hierzu zählen in erster Linie Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen.
In unserer sehr stark strukturierten Kulturlandschaft haben sich sehr viele dieser Flurdenkmale erhalten. Manche sind recht gut bekannt, andere kaum, noch andere sind schon lange in Vergessenheit geraten. Alle diese Flurdenkmale bringen jedoch ein Stück unserer Geschichte ans Tageslicht, viele sind mit Sagen verbunden, die häufig ein „Körnchen“ Wahrheit besitzen und die es lohnt, aufzuspüren.
Grundsätzlich stehen alle Flurdenkmale unter Denkmalschutz.
Eines der kaum noch bekannten Flurdenkmale ist der sogenannte "Bonifatiusstein" bei Buchenau.
Das Steinkreuz wurde 1927, etwa 30m westlich des jetzigen Standortes, von Schulrat R. Block, damals Heimatpfleger der Region aus Eisenach, wiederentdeckt. Nach einer Mitteilung des Lehrers Lämmerhirt aus Freitagszella von 1928 soll es über 50 Jahre in einem Steingeröllhaufen am Werraufer gelegen haben. In der Erinnerung war es den Einwohnern noch bekannt.
Das Kreuz zeigt sich in einer ausgeprägten Malteser-Kreuzform, wobei die Arme und der Kopf leicht eingeschwungen und stark nach außen verbreitert sind. Die Höhe des Kreuzes beträft stattliche 1,50 Meter. Das insgesamt gut erhaltene Kreuz zeigt auf dem Kreuzungsfeld im Umriss einen eingeritzten Hammer (Länge: 30cm).
Aus Sicherheitsgründen wurde das Kreuz damals nicht am Fundort, sondern am heutigen Standort aufgestellt. Es ist aus Sandstein angefertigt, der aus dem Lauterbacher Bruch stammen kann. Von Lehrer Lämmerhirt stammt auch der Deutungsversuch, dass es sich bei diesem Kreuz um einen Bonifatiusstein aus dem 8.Jh. handeln würde. Es habe ursprünglich den fränkischen Siedlern den Weg gewiesen.
Dieser Deutungsversuch ist jedoch nicht begründet und wurde daher in der Forschung nicht anerkannt. Dies trifft auch für die spätere Altersbestimmung zu, nach der es aus dem frühesten Barock stammt, und ein Mönchgrab kennzeichne, welches den alten Kirchweg von Freitagszella nach Creuzburg markiert haben soll. Hier vermischten sich Kenntnisse von der früheren Bedeutung Freitagszella mit den Sagen um ein Kloster im, Bocksgraben im Erinnern der Menschen. Im Mittelalter gab es in dieser Form keine Grabsteine.
Der Hammer ist als Mordwerkzeug oder Handwerkerzeichen anzusehen. Bei einem Mönchgrabstein wäre bestimmt ein Kreuz oder eine Inschrift angebracht worden, denn die Mönche waren ja schriftkundig. Als Wegweiser wurde es bestimmt nicht errichtet, kann aber dazu genutzt worden sein. Wegen seiner groben, plumpen Ausführung sollte man es ins 14. bis 15.Jh. einordnen. Es gehört zweifelsohne zu den sogenannten "Sühnekreuzen", die an ein an einen Unglücksfall oder Mord dieser Stelle berichten. Tatsächlich kann sich im Bereich des Kreuzes eine frühere Werrafurt befunden haben, über die man von Buchenau nach Ebenau oder nach Freitagszella querte. Reisende wurden im Angesicht des Kreuzes aufgefordert, für das seelenheil des Verstorbenen zu beten, da dieser wohl nicht die christlichen Segnungen vor seinem Tode erhalten hatte.
R. Lämmerhirt