LATh - Staatsarchiv Altenburg, Altes Hausarchiv, Archivalien-Signatur 1071
Frank-Bernhard Müller, Leipzig
Das Benachrichtigungsschreiben des Herzogs Johann Ernst an Herzog Friedrich Wilhelm über den Tod der Herzogin Elisabeth sowie des neugeborenen Sohns (im Original erhalten, 13. April 1596) umfasst zwei eng beschrieben Blätter. Die Schrift ist sauber, klar und gut lesbar. Das Kondolenzschreiben des Herzogs Friedrich Wilhelm an Johann Ernst (im Entwurf erhalten, 18. April 1596) umfasst ebenfalls zwei Blätter, die Schrift ist flüchtig und recht schwer lesbar. Das dritte Schreiben, die Instruktion des Herzogs Friedrich Wilhelm für den sachsen-weimarischen Hof- und Geheimrat Georg Albrecht von Kromsdorf zu einer Gesandtschaftsreise/einem stellvertretenden Kondolenzbesuch bei Herzog Johann Ernst in Marksuhl (im Entwurf erhalten, 19. April 1596), umfasst drei sehr eng beschriebene Blätter mit vielen, teils umfassenden Korrekturen.
Die folgenden sieben Bemerkungen erläutern den Entwurf. Die Absicht ist, Einblicke in den Entstehungsprozess zu vermitteln und Lust auf das Lesen dieser alten Text zu befördern, um die historischen Vorgänge geistig durchdringen zu können. Am Ende folgt der Wortlaut des Schreibens.
| - | Die Markierung + verweist darauf, dass hier noch etwas einzufügen ist. Die Titulatur ist schon angedeutet: FW H zu Sachßen (Friedrich Wilhelm Herzog zu Sachßen). Vielleicht Von Gottes Gnaden? Eine andere, aber keine zu große Bedeutung des + kann nicht ausgemacht werden. |
| - | Am linken oberen Rand steht in Entwürfen der Adressat, hier Georg Albrecht von Kromsdorff. Georg Albrecht von Kromsdorf (Krombsdorff, Kromstorf, Krumsdorff, 1544-1611) war ein Politiker und Hofmeister, ein Rat, Kammerjunker und Prinzenerzieher am Hof in Weimar. Großkromsdorf im Weimarer Land besaß die am linken Ilmufer gelegene Wasserburg. An deren Stelle ließ Georg Albrecht von Kromsdorf 1580 das heutige Renaissanceschloss erbauen. In der sog. Schlosskirche, heute Veranstaltungsraum, als ehem. Pfarrkirche 1378 erstmals erwähnt, im Chorbereich Grabplatten der Herren zu Kromsdorf, teils mit Reliefdarstellungen der Verstorbenen, darunter auch der Grabstein für G. A. von Kromsdorf, aus dessen Inschrift hervorgeht, dass er am 30. August 1611 verstorben ist. |
| - | Ungefähr in der Mitte des ersten Blattes findet sich eine längere Passage, die sehr deutlich die vielfältigen Korrekturmöglichkeiten aufzeigt, hier zunächst mit Pfeilen nach unten kenntlich gemacht. Ähnlich der Anrede Vhester Rhat vnd H(er)r Nachdem vns, in der das zu tilgende Nachdem durchgestrichen, danach als falsch korrigiert mit Punkten unter dem Wort kenntlich gemacht ist Nachdem, lesen wir: vnd den Leiben am iungsten tage eine fröliche Aufferstehunge zuvorleihen geruhe, Als seind wir endschloss(en) will Wann vns dann der verwantnus nach gebüren will, S. Ld. ->vber vnser albereit an dieselbe gethanes trostschreib(en)-> in solchem Jrem obliegenden betrübnus nicht zulaßen, sondern denselben ferner mit trost freundlich zuzusprechen, vnd solchen tödlich(en) abgangk geg(en) Jr ->S<- Ld. ferner geburlich beclagen zulaßen. Für den Reintext lautet der Vorschlag des Schreibers also: Als vns der verwantnus nach gebüren, S. Ld. vber vnser albereit an dieselbe gethanes trostschreib(en) in solchem Jrem obliegenden betrübnus nicht zulaßen, sondern denselben ferner mit trost freundlich zuzusprechen, vnd solchen tödlich(en) abgangk geg(en) Jr ->S<- Ld. ferner geburlich beclagen zulaßen. Im Gedankengang seind wir endschloss(en) ist ein Kürzungszeichen erkennbar, ein Riss im Papier erschwert die Lesung, aber der Gedanke wurde ja abgebrochen. |
| - | Die folgende Passage am Anfang des zweiten Blattes hat sechs deutlich markierte Korrekturen sowie eine nicht leicht erkennbare Korrektur innerhalb der Korrektur: Herzog Friedrich Wilhelm bittet Georg Albrecht von Kromsdorf, Jr wollet euch vnseumblich gegen Martsuhla oder wo sonsten S. L. anzutreffen sein werden ->magh<-, begeben, vnd nach ->vberantwortung beiliegend(en) vnsers Credenzschreibens vnd<- erlangter audienz S. L. Vnser f(ürstlich) Dienst vnd was wir sonsten mehr liebs vnd guts vormelden, vnd darauff ferner anzeig(en), das wir mit S. Ld. der freundlich(en) vorwantnus nach dießes S. Ld. ->Gemahlin<- vnd dero Söhnleins tödlich(en) abschieds wegen, ein besonders ->trewherziges Christlichs<- mitleiden trug(en). Der Herzog fährt fort: Vnd ->ob wir-> wolten nichts liebers gewunschet oder gesehen hetten, do es des Allmechtig(en) wille gewesen, den das S. Ld. mit ermelter dero nuhemehr selig(en) Gemahlin eine langwerende Ehe besitz(en), vnd, ->J. L. vnd Sohnlein<- ein geruiges vnd hohes alter hette erreichen mögen. Die Endung ten ist gestrichen, sodass statt wollten dann wol, also wohl, steht. Das passt auch besser zum Rest des Satzes. Fünf Zeilen später findet sich eine ähnliche Stelle, sie ist nur scheinbar klarer korrigiert. |
| - | Schauen wir uns diese Passage in der Blattmitte genauer an. Herzog Friedrich Wilhelm hätte nichts liebers gewunschet oder gesehen, das Johann Ernst und Elisabeth eine langwerende Ehe geführt und ein geruiges vnd hohes alter hette erreichen mögen, dem Komma folgt nun bereinigt So wolten wir doch wohl in keinen Zweifel stellen … In und über den Korrekturen erscheint plötzlich ein hakenähnliches Gebilde, vermutlich ein Kürzungszeichen für das n, weil da nach der Streichung der Endung ten nur noch stelle ausgeschrieben ist. Ursprünglich stand der Teilsatz Und ob wir wohl in keinen Zweifel stelleten. Erneut eine Korrektur innerhalb der Korrektur also. |
| - | Was stellt Herzog Friedrich Wilhelm in keinen Zweifel? Er zweifelt nicht daran, dass Herzog Johann Ernst als ein Christlicher Furst … der traurigkeit nicht zuviel einreumen, sondern dem Willen des Allmechtigen in Christlicher gedult ->sich<- ergeben, vnd aus göttlicher warheit rechten herzen trost suchen vnd schöpff(en) möge. Der sich anschließende Gedanke Inmaßen So beten wir doch ->dan<- freundlich ->beten<- [„-Zeichen auf der Linie] Jre Ld. wollten auch dieße vnsere trewherzige wolgemeinte erinnerunge freundlich vnd wolgemeint vormerken, vnd in dem trawren geburende maße Halten ist eigenartig abweichend korrigiert: Wenn das „-Zeichen als Einfügungszeichen zu lesen ist, diese stehen sonst oben, bleibt von dem ursprünglichen Gedanken nur beten übrig, also Inmaßen wir dan freundlich beten, Jre Ld. wollten … |
| - | Am Entwurfsende auf Blatt 3 findet sich nach Datum Torgaw am 19 Aprilis Anno 96 die Notiz ein Credenz gleichsfals zu machen. Von diesem Schreiben ist schon zu Beginn auf Blatt 2 die Rede, dort ist vberantwortung beiliegend(en) vnsers Credenzschreibens hineinkorrigiert. Credenz gleichsfals zu machen ist der Hinweis oder die Anweisung, dass auch noch ein Beglaubigungsschreiben auszufertigen ist. Dieses hat sich nach jetzigem Wissensstand nicht erhalten. |
Wortlaut des Schreibens vom 19. April 1596
Georg Albrecht von Kromsdorff
+
etc. FW H zu Sachßen,
Vhester Rhat vnd H(er)r Nachdem vns ->hat<- gestriges
tages [d. i. 18. April 1596, d. Verf.] der Hochgeborne Furst, V(nsrer) f(ürstlichen) l(ieben) vetter,
Bruder, vnd Gevatter, Herr Johann Ernst
Herzogk zu Sachssen etc. schriftlich zuerken=
nen gegeben, das Gott der Allmechtige nach
seinem raht vnd willen ->nicht allein dero einzigen Sohn sondern auch-> die Hochgeborne Furstin
fraw Elisabeth Hertzogin zu Sachßen, geborne
Grefin zu Mansfeld etc. S. Ld. (Seiner Liebden) geliebte Ge=
mahlin, aus diesem Jammerthal zu sich inn
die ewige freude gefodert, deren seelen Seine
göttliche Allmacht gnedig zu sein, vnd den Leiben
am iungsten tage eine fröliche Aufferstehunge
zuvorleihen geruhe, Als seind wir endschloss(en)
will Wann vns dann der verwantnus nach gebüren
will, S. Ld. ->vber vnser albereit an dieselbe gethanes trostschreib(en)<- in solchem Jrem obliegenden be=
trübnus nicht zulaßen, sondern denselben
ferner mit trost freundlich zuzusprechen,
vnd solchen tödlich(en) abgangk geg(en) Jr ->S<- Ld. ferner
geburlich beclagen zulaßen, darzue wir
euch zugebrauchen entschloßen,
Begeren derowegen hiermit, Jr wollet euch vn=
seumblich gegen Martsuhla oder wo sonsten
S. L. anzutreffen sein werden ->magh<-, begeben,
vnd nach ->vberantwortung beiliegend(en) vnsers Credenzschreibens vnd<- erlangter audienz S. L. Vnser
f(ürstlich) Dienst vnd was wir sonsten mehr liebs vnd
guts vormelden, vnd darauff ferner anzeig(en),
das wir mit S. Ld. der freundlich(en) vorwantnus
nach dießes S. Ld. ->Gemahlin<- vnd dero Söhnleins tödlich(en)
abschieds wegen, ein besonders ->trewherziges Christlichs<- mitleiden trug(en).
Vnd ->ob wir<- wolten nichts liebers gewunschet oder gesehen
hetten, do es des Allmechtig(en) wille gewesen, den
das S. Ld. mit ermelter dero nuhemehr selig(en)
Gemahlin eine langwerende Ehe besitz(en), vnd, ->J. L. vnd Sohnlein<- ein
geruiges vnd hohes alter hette erreichen mögen,
Vnd ob wir wohl ->So stelleten<-wolten ->wir doch<- in keinen Zweifel stellen,
S. Ld. als ein Christlicher Furst, würden ohne [?]
in solchem Jrem Creu(t)z ->vnd verlust der nicht zuwiederbring(en)<- der traurigkeit nicht zuviel
einreumen, sondern dem Willen des Allmechtigen
in Christlicher gedult ->sich<- ergeben, vnd aus göttlicher
warheit rechten herzen trost suchen vnd schöpff(en),
Jnmaßen So beten wir doch ->dan<- freundlich ->beten<- Jre Ld. wolten
auch dieße vnsere trewherzige wolgemeinte
erinnerunge freundlich vnd wolgemeint vor=
merken, vnd in dem trawren geburende maße
Halten, den Jren selig(en) Ld. mit vbermeßiger
trawer vnd wehemutigkeit, ->nichtmehr<- nichts gedienet,
S. Ld. aber darmit viel geschadet werde,
darbeÿ wir dann von Herzen wunschten, das Gott
der Allmechtige S. Ld. seinen heÿlig(en) Geist ->als den einig(en) wahren Tröster in allen nöhten vnd bekummernußen, allergnedigst<- geb(en)
vnd vorleihen wollen mittheilen wollen, diß haußcreutz S. Ld. vater=
lich lindern vnd selbst mit tragen helffen, Auch
kunftig in andere wege wiederumb erfreuen,
vnd mit aller wolfahrt an Seel vnd Leib reichlich
segnen wolle. Vnd wir wehren sonsten S. Ld.
iederzeit ahngenehme freundtvetterliche dienste
zuerzeigen gantzwilligk. Wie Jr nun solchen
Vnsern befehl vorrichtet, solchs werdet
Jr Vns ->zu ewrer wied(er)kunft<- vnderthenigst zuerkennen zu geb(en)
wißen, vnd Jr volnbringt hieran Vnser
gefellige meinunge, Datum Torgaw
am 19 Aprilis Anno 96.
ein Credenz gleichsfals zu machen