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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 47/2025
Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal
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Informationen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen im gesamten Gebiet der VG Hainich-Werratal nur gestattet ist, wenn die Eisflächen geprüft und ausdrücklich für das Betreten freigegeben sind. Dies gilt für ausnahmslos alle Eisflächen.

Wer eine nicht freigegebene Eisfläche befährt oder betritt, muss - zusätzlich zur Gefahr des Einbrechens - auch mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.

Bitte unterrichten Sie insbesondere Ihre Kinder und Enkelkinder über die Gefahren, welche von gefrorenen Gewässern ausgehen und weisen Sie sie auf das Verbot des Betretens hin!

Ihr Ordnungsamt der VG Hainich-Werratal