Der Winter steht vor der Tür und bringt Schnee sowie glatte Straßen mit sich. Der Winterdienst der Gemeinde ist gut aufgestellt. Die Fahrzeuge wurden umgebaut und Streusalz wurde eingelagert. Aber auch die Einwohner müssen ihren Beitrag leisten. Bitte parken sie ihre Fahrzeuge nicht an Stellen, an denen der Winterdienst nicht mehr durchkommt. Auch die Gehwege sind von Schnee und Eis zu beräumen und mit geeigneten Streumaterialien abzustumpfen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Das bedeutet, dass bei Straßen mit einseitigem Gehweg in diesem Jahr die Eigentümer/Besitzer der auf der gegenüberliegenden Gehwegseite befindlichen Grundstücke für die Schneeräumung verantwortlich sind und ab 01. Januar 2026 die Eigentümer/Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke. Auch den Schnee von privaten Grundstücken bitte nicht auf die Straße schaufeln. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung. Wenn alle Bürger sich an die Vorgaben halten, dann kommen wir gut durch den Winter.
Die Gemeinde und der Bauhof dankt Ihnen für ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
R. Galus
Bürgermeister