Der Stadtrat der Stadt Amt Creuzburg hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 nachstehenden Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades „Ernst Wiedemann“ beschlossen:
§ 1
| 1. | Für die Benutzung des Freibades „Ernst Wiedemann“ werden Gebühren (Eintrittspreise und sonstige Gebühren) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. | |
| 2. | In den Gebühren sind enthalten: | |
| a) | die Benutzung der Wechselkabine; | |
| b) | die Benutzung eines Garderobenschrankes; | |
| c) | die Mehrwertsteuer. | |
§ 2
Die Gebühren für Eintrittskarten (Eintrittspreise) werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Einzelkarte - Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Lösetage. |
| a) | Kinder und Jugendliche ab 3. bis 18. Lebensjahr | 2,00 € | |
| b) | Ermäßigte (Schwerbeschädigte, Studenten, Schüler ab 18. Lebensjahr, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Ersatzdienstleistende) | 3,00 € | |
| c) | Personen ab 18 Jahren | 4,00 € | |
| d) | ab -> — -> | 17:00 Uhr bis zur Schließung des Bades: Kinder und Jugendliche ab 3. bis 18. Lebensjahr Personen ab 18 Jahren | — 1,00 € — 2,50 € |
| 2. | Wertkarte |
| a) | 5-er Karte Kinder und Jugendliche ab 3. bis 18. Lebensjahr | 9,00 € |
| b) | 10-er Karte Kinder und Jugendliche ab 3. bis 18. Lebensjahr | 17,00 € |
| c) | 10-er Karte Ermäßigte (Schwerbeschädigte, Studenten, Schüler ab 18. Lebensjahr, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Ersatzdienstleistende) | 27,00 € |
| d) | 10-er Karte Personen ab 18 Jahren | 35,00 € |
| 3. | Schulklassen/Gruppen |
| a) | geschlossene Gruppen (z. B. Schulklassen) unter Leitung einer Aufsichtsperson - ab 10 Personen pro Gruppenmitglied und Aufsichtsperson | 1,50 € |
| 4. | Familienkarten |
| a) | 2 Erwachsene und 2 Kinder Für jedes weitere Kind ist der Normalpreis von 2,00 € zu zahlen. | 11,00 € |
| b) | 1 Erwachsener und 2 Kinder Für jedes weitere Kind ist der Normalpreis von 2,00 € zu zahlen. | 7,00 € |
| 5. | Saison-/Jahreskarte (personengebunden mit Passbild) |
| a) | Kinder und Jugendliche ab 3. bis 18. Lebensjahr, Schwerbeschädigte, Studenten, Schüler ab 18. Lebensjahr, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Ersatzdienstleistende | 40,00 € |
| b) | Personen ab 18 Jahren | 85,00 € |
§ 3
| 1. | Gebühren für Zeltplätze |
| a) | pro Nacht und Zelt | 8,00 € |
| b) | zuzüglich je Kind und Jugendlicher ab 3. bis 18. Lebensjahr pro Tag | 2,00 € |
| c) | zuzüglich je Person ab 18 Jahren pro Tag | 3,50 € |
| 2. | sonstige Gebühren |
| a) | Erstattung des Reinigungsaufwandes bei schuldhaft Verursachter Verschmutzung der Badeeinrichtung (wann eine besondere Verschmutzung im vorgenannten Sinne vorliegt, bestimmt die jeweils zuständige Schwimmmeisterin/ der jeweilige Schwimmmeister) | nach Aufwand |
| 3. | Ausleihgebühren |
Für die Ausleihe von Geräten werden pro Tag folgende Gebühren festgesetzt:
| a) | Liegestuhl | 3,00 € |
| b) | Tischtennis | 1,00 € |
| c) | Federballspiel | 1,00 € |
| d) | Ball | 2,00 € |
| e) | Volleyball — Pfand: 10,00 € | 2,00 € |
| f) | Kegeln | 2,00 € |
§ 4
| 1. | Bei Sonderveranstaltungen findet diese Gebührenordnung keine Anwendung. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. |
| 2. | Die Entscheidung, ob eine Sonderveranstaltung im Sinne des Absatzes 1 vorliegt, trifft die Stadt Amt Creuzburg. |
| 3. | In besonderen Fällen kann die Stadt Amt Creuzburg auf Antrag - auch für Veranstaltungen, die keine Sonderveranstaltungen sind - Gebührenermäßigungen gewähren. |
§ 5
| 1. | Die Gebühren nach § 2 sind vor der Benutzung des Bades durch Lösen von Eintrittskarten zu zahlen. |
| 2. | Die sonstigen Gebühren sind bei Inanspruchnahme zu zahlen. |
§ 6
Diese Gebührenordnung für das Freibad „Ernst Wiedemann“ der Stadt Amt Creuzburg tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Freibad „Ernst Wiedemann“ der Stadt Amt Creuzburg vom 27. April 2021 außer Kraft.
Amt Creuzburg, den ...
R. Lämmerhirt — Siegel
Bürgermeister