Bisher war es notwendig für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten, welche nach 22.00 Uhr stattfinden sollten, eine Sperrzeitverkürzung beim Landratsamt Wartburgkreis zu beantragen. Diese war für die meisten Veranstalter mit einer Genehmigungsgebühr von 75,00 € verbunden.
Aufgrund einer Verfahrensänderung innerhalb des Landratsamtes Wartburgkreis wurde die Zuständigkeit für Sperrzeitverkürzungen bei Veranstaltungsanzeigen mit sofortiger Wirkung geändert.
Eine Sperrzeitverkürzung kann nun nur noch erteilt werden, wenn die Veranstaltung unmittelbar im Zusammenhang mit einer Gaststätte durchgeführt wird (d. h. die Veranstaltung findet auf dem Gelände der Gaststätte statt und der Wirt ist der Veranstalter).
Für alle anderen Veranstaltungen werden keine Sperrzeitverkürzungen seitens des Landratsamtes mehr erteilt.
Soll eine Veranstaltung nach 22.00 Uhr im Freien oder Festzelt stattfinden, ist ab sofort eine Genehmigung in Form eines Auflagenbescheides seitens der Ordnungsbehörde notwendig. Diese Genehmigung muss nicht separat beantragt werden, sondern erfolgt automatisch auf Grundlage der vorliegenden Veranstaltungsanzeige. Um eine rechtzeitige Zustellung des Auflagenbescheids zu gewährleisten, bitten wir nochmals darum, immer eine E-Mailadresse auf der Veranstaltungsanzeige anzugeben.
In Anlehnung an die bisherige Verfahrensweise des Landratsamtes werden die Genehmigungen für das Veranstaltungsende wie folgt erteilt:
| • | Von Donnerstag auf Freitag, sowie von Sonntag auf Montag bis maximal 00:00 Uhr |
| • | Von Freitag auf Samstag, sowie von Samstag auf Sonntag bis maximal 02:00 Uhr |
| • | Folgt auf den Abend der Veranstaltung ein Feiertag, bis maximal 02:00 Uhr |
In diesem Zusammenhang weisen wir weiterhin auf die Thüringer Verwaltungskostenordnung für ordnungsbehördliche Maßnahmen (ThürOBVwKostO) hin, welche am 23.12.2025 in Kraft getreten ist. Hierin werden die Kostenrahmen festgelegt, welche im Zusammenhang mit Veranstaltungsanzeigen und den dazu gehörigen Auflagenbescheiden anzusetzen sind.
Die VG Hainich-Werratal veranschlagt dabei zukünftig folgende Kosten:
| 1. | Veranstaltungsanzeigen ohne Auflagenbescheid | gebührenfrei |
| 2. | Veranstaltungsanzeigen mit Auflagenbescheid für Vereine | 25,00 € |
| 3. | Veranstaltungsanzeigen mit Auflagenbescheid gewerblich | 50,00 € |
| 4. | Großveranstaltungen ab 1.000 Gäste | 220,00 € |
| 5. | Großveranstaltungen ab 1.000 Gäste mit „Sperrzeitverk.“ | 245,00 € |
Diese Gebühren werden auch fällig sollte aufgrund von besonderen Gegebenheiten der Veranstaltung eine Anordnung von Auflagen im Einzelfall notwendig sein. Dies betrifft z. B. die Anordnung von Sicherheitskräften, Parkplatzkonzepten und weiteren Sicherheitsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Kostenbefreiung aufgrund der ThürOBVwKostO nicht mehr erfolgen kann.
Ihr Ordnungsamt der VG Hainich-Werratal