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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 8/2024
Bischofroda
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Parken auf dem Seitenstreifen am Sportplatz

Durch parkende Fahrzeuge wurde der Grünstreifen entlang des Sportplatzes in den vergangenen Monaten stark zerstört. Das aufgeworfene Erdreich verschmutzt dabei die angrenzende Fahrbahn. Die durchgehend nasse Witterungslage begünstigt die weitere Verwüstung des Seitenstreifens.

Die StVO schreibt vor, dass der Seitenstreifen zum Halten & Parken zu benutzen ist, sofern dieser ausreichend befestigt ist. Der betroffene Seitenstreifen ist jedoch lediglich begrünt, darüber hinaus aber nicht befestigt. Wer hier parkt, begeht somit einen Parkverstoß, der mit einem Verwarngeld von 55 € geahndet werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass das Parken auf dem Seitenstreifen des Sportplatzes zwar in der Vergangenheit geduldet wurde, die derzeitige Entwicklung aber ein Handeln des Ordnungsamtes notwendig macht.

Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer das Parken auf dem Seitenstreifen, insbesondere bei anhaltendem Regenwetter, eigenverantwortlich zu vermeiden. Besonders „Wiederholungstäter“ müssen sonst mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.

Bürgermeister & Ordnungsamt