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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 8/2026
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Berka vor dem Hainich

Die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Berka vor dem Hainich enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Sie wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2026 mit seinen Anlagen gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO zur Bekanntmachung zugelassen.

Die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Berka vor dem Hainich liegt zu folgenden Sprechzeiten zur Einsichtnahme vom 02. März 2026 bis 13. März 2026 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, in 99831 Amt Creuzburg, M.-Praetorius-Platz 2, öffentlich aus:

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o. a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Berka v. d. H., den 18.02.2026 — (Siegel)

Ch. Grimm

Bürgermeister der Gemeinde Berka v. d. H.

Gemäß § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung

wird auf Folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Berka vor dem Hainich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Berka v. d. H., den 18.02.2026 — (Siegel)

Ch. Grimm

Bürgermeister der Gemeinde Berka v. d. H.