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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 8/2026
AMTSBLATT VG Hainich-Werratal
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Haushaltssatzung der Gemeinde Berka v.d.H. für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Berka v.d.H.

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Gemeinde Berka v.d.H. folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.108.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

72.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Berka v.d.H. vom 09.12.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

 — 

284 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

360 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 03.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind. Darunter fallen

-

im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit einem Volumen

von mehr als 1.000,00 € je Haushaltsstelle,

-

im Vermögenshaushalt Ausgaben mit einem Volumen

von mehr als 2.500,00 € je Haushaltsstelle.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche vom Bürgermeister genehmigt wurden, sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Berka v.d. Hainich, den 18.02.2026 —  (Siegel)

Ch. Grimm

Bürgermeister der Gemeinde Berka v.d.H.