Am Freitag, den 21.03.2025 findet um 19.30 Uhr im Jugend- und Sportlerheim Bischofroda die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Bischofroda statt.
Tagesordnung:
| 1. | Feststellung der ordentlichen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung und Beschluss der Tagesordnung |
| 3. | Vorlage der Jahresrechnung für 2024/2025 sowie Beschluss über die Entlastung des Vorstandes |
| 4. | Beschluss zur Änderung des Jagdpachtvertrages vom 01.03.2019 über den Gemeinschaftsjagdbezirk Bischofroda: Verlängerung der Laufzeit, Änderung des Pachtzinses |
| 5. | Haushaltsplanung 2025/2026 |
| 6. | Bericht der Pächtergemeinschaft |
| 7. | Verschiedenes |
Hinweis nach § 8 Abs. (3) der Satzung vom 10.03.2023:
„Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinen Dienst stehende volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Bischofroda vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.“
Bischofroda, den 20.03.2025
gez. Johannes Schmidt
Vorstand
Jagdgenossenschaft Bischofroda