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Werratal Bote Mitteilungsblatt der VG Hainich-Werratal und Stadt Treffurt
Ausgabe 9/2026
Amt Creuzburg
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Hinweis der Friedhofsverwaltung

Friedhöfe Ortsteile Creuzburg und Scherbda

Urnenreihengrabstätte als Rasengrabstätte

(Steinplatte 40 x 40 cm auf der grünen Wiese):

ab März bis Ende Oktober ist es nicht gestattet, Blumen- oder Grabschmuck direkt an der Platte abzulegen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.

Ausnahme: Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen.

Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Stele:

Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.

Friedhof Ortsteil Mihla

Urnengemeinschaftsgrabstätte als Rasengrab

(Steinplatte 40 x 40 cm auf der grünen Wiese):

Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.

Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Stele:

Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.

Ihre Friedhofsverwaltung