Urnenreihengrabstätte als Rasengrabstätte
(Steinplatte 40 x 40 cm auf der grünen Wiese):
ab März bis Ende Oktober ist es nicht gestattet, Blumen- oder Grabschmuck direkt an der Platte abzulegen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
Ausnahme: Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen.
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Stele:
Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
Urnengemeinschaftsgrabstätte als Rasengrab
(Steinplatte 40 x 40 cm auf der grünen Wiese):
Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Stele:
Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
Ihre Friedhofsverwaltung