Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain hat in seiner Sitzung am 22.10.2025 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Walpernhain beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 07.11.2025 den Eingang bestätigt innerhalb der 4-Wochen-Frist keine Einwendungen erhoben. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 08.12.2025
2. Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung
der Gemeinde Walpernhain
vom 8. Dezember 2025
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Walpernhain vom 02.12.2024, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 28.01.2025, wird wie folgt geändert:
1.
Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Absatz 1 der Betrag von 25,00 € durch „30,00 €“ ersetzt.
2.
Im § 11 „Entschädigungen“ wird der Absatz 5 wie folgt neu formuliert;
„Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwandsentschädigungen:
| • | der ehrenamtliche Bürgermeister | 500,00 EUR / Monat, |
| • | der ehrenamtliche Erste Beigeordnete | 125,00 EUR / Monat, |
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Walpernhain tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Walpernhain, den 08.12.2025
Weihmann
Bürgermeister
Gemeinde Walpernhain — (Dienstsiegel)