Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Crossen an der Elster

Beschluss - Nr. 19 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ in der Gemeinde Crossen an der Elster eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben.

Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Crossen an der Elster, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss - Nr. 20 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt:

Den vorliegenden Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“, Saale-Holzland-Kreis.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Vertrag mit dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das Landesamt für Bau und Verkehr - Abteilung Hochbau, abzuschließen.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss - Nr. 21 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt:

1.

Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2025 als Satzung.

2.

Die Begründung wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.