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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung Hauptsatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 24.08.2026 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 31.08.2026 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen am 14.09.2026 www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen

2. Änderungssatzung

zur

Hauptsatzung

der Gemeinde Heideland

vom 14.09.2026

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Heideland vom 09.09.2024, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 14.07.2025 wird wie folgt geändert:

1.

Im § 14 „Entschädigungen“ wird im Absatz 6 die Angabe „gem. §§ 2 und 3 ThürAufEVO“ durch „gem. § 2 ThürAufEVO“ ersetzt.

2.

Im § 15 „Öffentliche Bekanntmachungen“ werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

(5) Die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln gem. Absatz 2.

(6) Bekanntmachungen nach Absatz 1 werden zusätzlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft ("Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen") zur allgemeinen Bürgerinformation veröffentlicht.

Artikel 2

Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Crossen an der Elster, den 14.09.2026

Pöhl

Bürgermeister

Gemeinde Heideland - Siegel -