Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 24.08.2026 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 31.08.2026 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen am 14.09.2026 www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen
2. Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung
der Gemeinde Heideland
vom 14.09.2026
Die Hauptsatzung der Gemeinde Heideland vom 09.09.2024, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 14.07.2025 wird wie folgt geändert:
1.
Im § 14 „Entschädigungen“ wird im Absatz 6 die Angabe „gem. §§ 2 und 3 ThürAufEVO“ durch „gem. § 2 ThürAufEVO“ ersetzt.
2.
Im § 15 „Öffentliche Bekanntmachungen“ werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
(5) Die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln gem. Absatz 2.
(6) Bekanntmachungen nach Absatz 1 werden zusätzlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft ("Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen") zur allgemeinen Bürgerinformation veröffentlicht.
Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Crossen an der Elster, den 14.09.2026
Pöhl
Bürgermeister
Gemeinde Heideland - Siegel -