Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 27.08.2026 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 18.09.2026 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen am 18.09.2026: www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen
2. Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung
der Gemeinde Hartmannsdorf
vom 18.09.2026
Die Hauptsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf vom 19.09.2024, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 31.03.2026 wird wie folgt geändert:
Im § 13 „Öffentliche Bekanntmachungen“ wird im Absatz 1 Satz 3 der Halbsatz „und werden zusätzlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft („Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“) veröffentlicht“ gestrichen.
Folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
(5) Die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln gem. Absatz 2.
(6) Bekanntmachungen nach Absatz 1 werden zusätzlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft ("Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen") zur allgemeinen Bürgerinformation veröffentlicht.
Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hartmannsdorf, den 18.09.2026
[im Original unterschrieben]
Böhme
Bürgermeister
Gemeinde Hartmannsdorf - Siegel -