Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 28.10.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen unter www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 30.10.2025
1. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung Silbitz
vom 30. Oktober 2025
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz vom 26. März 2025 wird wie folgt geändert:
1.
Im § 12 „Entschädigungen“ wird im Absatz 1 der Sockelbetrag auf 40,00 € und das Sitzungsgeld auf 30,00 € angehoben.
2.
Im § 12 „Entschädigungen“ wird im Absatz 6 die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Zweiten Beigeordneten auf 126,50 € festgesetzt.
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Silbitz, den 30.10.2025
S. Mahl
Bürgermeister
Gemeinde Silbitz — (Dienstsiegel)