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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Silbitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 28.10.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen unter www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 30.10.2025

1. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung Silbitz

vom 30. Oktober 2025

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz vom 26. März 2025 wird wie folgt geändert:

1.

Im § 12 „Entschädigungen“ wird im Absatz 1 der Sockelbetrag auf 40,00 € und das Sitzungsgeld auf 30,00 € angehoben.

2.

Im § 12 „Entschädigungen“ wird im Absatz 6 die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Zweiten Beigeordneten auf 126,50 € festgesetzt.

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Silbitz, den 30.10.2025

S. Mahl

Bürgermeister

Gemeinde Silbitz — (Dienstsiegel)