Der Stadtrat der Stadt Schkölen hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schkölen beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 22.10.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 22.10.2025 erfolgt.
1. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung
der Stadt Schkölen
vom 22. Oktober 2025
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Schkölen vom 24.09.2024 wird wie folgt geändert:
1.
Der § 9 „Beigeordnete“ wird wie folgt neu formuliert:
„Der Stadtrat der Stadt Schkölen wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete“
2.
Im § 14 „Entschädigungen“ werden im Absatz 6 die drei Aufzählungspünktchen durch folgende vier Aufzählungspünktchen ersetzt:
| - | der ehrenamtliche Bürgermeister der Stadt Schkölen 1 475,00 Euro/Monat |
| - | der ehrenamtliche Erste Beigeordnete den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 ThürAufEVO |
| - | der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 ThürAufEVO |
| - | die Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Dothen, Graitschen/H., Hainchen, Nautschütz, Rockau und Wetzdorf den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 ThürAufEVO |
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Schkölen, den 22.10.2025
Brauer
Erster Beigeordneter — (Dienstsiegel)