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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Schkölen

Der Stadtrat der Stadt Schkölen hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schkölen beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 22.10.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 22.10.2025 erfolgt.

1. Änderungssatzung zur

Hauptsatzung

der Stadt Schkölen

vom 22. Oktober 2025

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Schkölen vom 24.09.2024 wird wie folgt geändert:

1.

Der § 9 „Beigeordnete“ wird wie folgt neu formuliert:

„Der Stadtrat der Stadt Schkölen wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete“

2.

Im § 14 „Entschädigungen“ werden im Absatz 6 die drei Aufzählungspünktchen durch folgende vier Aufzählungspünktchen ersetzt:

-

der ehrenamtliche Bürgermeister der Stadt Schkölen 1 475,00 Euro/Monat

-

der ehrenamtliche Erste Beigeordnete den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 ThürAufEVO

-

der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 ThürAufEVO

-

die Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Dothen, Graitschen/H., Hainchen, Nautschütz, Rockau und Wetzdorf den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 ThürAufEVO

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schkölen, den 22.10.2025

Brauer

Erster Beigeordneter — (Dienstsiegel)