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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Heideland

Bekanntmachung lt. Hauptsatzung der Gemeinde Heideland

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 den Beschluss der Satzung zur Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ gefasst.

Die Satzung besteht aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 16.06.2025. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO wurde die Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis angezeigt. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO darf die öffentliche Bekanntmachung frühestens einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung erfolgen. Die Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Die Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ kann von jedermann im

Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland - Elstertal - Schkölen

Außenstelle Schkölen

Naumburger Straße 4

07619 Schkölen

während folgender Dienstzeit eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden:

Montag

8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

oder auf der Internetseite der VG Heideland-Elstertal-Schkölen unter Aktuelles / Bekanntmachungen

https://www.vg-hes.de/bekanntmachungen/index.php#content

werden die Daten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 BauGB) sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine Verletzung der in § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Heideland - Elstertal - Schkölen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Der beigefügte Übersichtsplan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar und dient der allgemeinen Information.

Heideland, den 22.10.2025

gez. Pöhl

Bürgermeister

Satzung

über die Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764,

Gemarkung Königshofen"

Nach den §§ 10 und 12 Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. 1 S. 1728) sowie nach § 83 Thüringer Bauordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.03.2014, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBI. S. 323,341) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heideland in öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 die Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen" beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil vom 16.06.2025.

§ 2

Bestandteile der Satzung

Die Ergänzungssatzung besteht aus:

1.)

Planzeichnung mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 16.06.2025.

2.)

Begründung vom 16.06.2025

3.)

Maßnahmenblatt

§ 3

Inkrafttreten

Die Ergänzungssatzung tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Heideland, den 30.06.2025

Hans-Rüdiger Pöhl

Bürgermeister der

Gemeinde Heideland — - Siegel -