Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 15.09.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heideland für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 23.10.2025 den Haushalt gewürdigt und die Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 27.10.2025
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Heideland für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Heideland folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden
| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
|
|
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
| € | € | € | € |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.713.500 € | -6.250 € | 3.377.650 € | 5.084.900 € |
| die Ausgaben | 1.722.250 € | -15.000 € | 3.377.650 € | 5.084.900 € |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.629.700 € | -3.000 € | 352.500 € | 1.979.200 € |
| die Ausgaben | 1.678.600 € | -51.900 € | 352.500 € | 1.979.200 € |
§ 2
Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert und wird mit 0,00 € festgesetzt.
§ 4
entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert und wird mit 480.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Crossen a. d. Elster, den 23.10.2025
Pöhl
Bürgermeister
Gemeinde Heideland — (Dienstsiegel)