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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Heideland

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 15.09.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heideland für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 23.10.2025 den Haushalt gewürdigt und die Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 27.10.2025

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Heideland für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Heideland folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

1.713.500 €

-6.250 €

3.377.650 €

5.084.900 €

die Ausgaben

1.722.250 €

-15.000 €

3.377.650 €

5.084.900 €

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

1.629.700 €

-3.000 €

352.500 €

1.979.200 €

die Ausgaben

1.678.600 €

-51.900 €

352.500 €

1.979.200 €

§ 2

Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert und wird mit 0,00 € festgesetzt.

§ 4

entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert und wird mit 480.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt in der Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft

Crossen a. d. Elster, den 23.10.2025

Pöhl

Bürgermeister

Gemeinde Heideland  — (Dienstsiegel)