Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 die 1. Änderungssatzung zu Hauptsatzung der Gemeinde Rauda beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 08.10.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen Die Bekanntmachung ist durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 03.11.2025
1. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung
der Gemeinde Rauda
vom 03.11.2025
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Rauda vom 17.09.2024 wird wie folgt geändert:
1.
Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Abs. 1 der Satz 1 wie folgt neu formuliert;
| „Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 35,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 25,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates.“ |
2.
Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Abs. 4 der Betrag von 25,00 Euro durch 35,00 Euro ersetzt.
3.
Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Abs. 5 der Satz 1 wie folgt neu formuliert;
„Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwandsentschädigungen:
| - | der ehrenamtliche Bürgermeister | 600,00 EUR / Monat, |
| - | der ehrenamtliche Erste Beigeordnete | 150,00 EUR / Monat, |
| - | der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete | 54,00 EUR / Monat.“ |
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Rauda, den 03.11.2025
Dietrich
Bürgermeister
Gemeinde Rauda — (Dienstsiegel)