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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Rauda

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 die 1. Änderungssatzung zu Hauptsatzung der Gemeinde Rauda beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 08.10.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen Die Bekanntmachung ist durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 03.11.2025

1. Änderungssatzung zur

Hauptsatzung

der Gemeinde Rauda

vom 03.11.2025

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Rauda vom 17.09.2024 wird wie folgt geändert:

1.

Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Abs. 1 der Satz 1 wie folgt neu formuliert;

„Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 35,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 25,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates.“

2.

Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Abs. 4 der Betrag von 25,00 Euro durch 35,00 Euro ersetzt.

3.

Im § 11 „Entschädigungen“ wird im Abs. 5 der Satz 1 wie folgt neu formuliert;

„Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwandsentschädigungen:

-

der ehrenamtliche Bürgermeister

600,00 EUR / Monat,

-

der ehrenamtliche Erste Beigeordnete

150,00 EUR / Monat,

-

der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete

54,00 EUR / Monat.“

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Rauda, den 03.11.2025

Dietrich

Bürgermeister

Gemeinde Rauda — (Dienstsiegel)