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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Andere Behörden und Körperschaften

Information über den geplanten Transport von Hilfsmitteln zur Errichtung einer Höchstspannungskabelanlage gemäß § 48a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für das Projekt SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG Vorhaben 5 u. 5a) in Silbitz

A. Vorhaben

Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).

Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 16.07.2024 genannten Vorhaben Nr. 5 und 5a.

Der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt B des SuedOstLinks wurde im Dezember 2024 durch die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde gefasst.

Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink finden Sie auf der Internetseite zum Vorhaben unter

www.50hertz.com/suedostlink

B. Baudurchführung

Im Rahmen der Bauaktivitäten für die Vorhaben Nr. 5 und 5a ist der Transport von Hilfsmitteln für die Errichtung der Leitungsverbindung erforderlich. 50Hertz kündigt mit dieser Anzeige an, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen selbst oder durch beauftragte Unternehmen für den Transport von Hilfsmitteln für die Errichtung von Stromnetzen in Anspruch zu nehmen.

Die Inanspruchnahme der Flurstücke umfasst sowohl den Transport von Gerätetechnik, den Transport von Stückgut sowie weitere überschwenkte Flächen. Hinzu kommen Transporte, die zur Versorgung der Baustelle und für Auf- und Abbau sämtlicher benötigter Betriebsmittel dienen. Bei bestehender Notwendigkeit werden Wege und Zufahrten entsprechend ihrer Beanspruchung erstellt/ertüchtigt. Sollten trotz aller Sorgfalt Schäden an Wegen nicht vermieden werden können, werden diese nach Abschluss der Baumaßnahme reguliert.

Bei der Maßnahme wird zudem explizit darauf geachtet, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten. 50Hertz ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem letzten Transport einen dem ursprünglichen im Wesentlichen gleichartigen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- und/oder Aufwuchsschäden kommen, werden dem Pächter/Nutzungsberechtigten die entstandenen Schäden durch 50Hertz in voller Höhe ersetzt. Sind Entschädigungen erforderlich, so richten sich diese nach den aktuellen Entschädigungsrichtsätzen der Landesbauernverbände. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Zeitraum

Die Transportmaßnahmen beginnen voraussichtlich ab Januar 2026 und enden spätestens im Juni 2026. Der zeitliche Ablauf hängt dabei von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen.

Beauftragte Firmen

Die Baudurchführung erfolgt durch die durch 50Hertz beauftragte Firma Grünland GmbH. Vermessungsarbeiten werden durch die TRIGIS GeoServices GmbH baubegleitend durchgeführt. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

C. Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung des Transportes über das/die betroffene/n Grundstück/e folgt unmittelbar aus § 48a in Verbindung mit § 44 EnWG, ohne dass es insoweit Mitwirkungshandlungen oder einer Zustimmung des Eigentümers, bzw. des sonstigen Nutzungsberechtigten bedarf.

Wir weisen darauf hin, dass Sie gesetzlich zur Duldung der Inanspruchnahme der Teilflächen bei Transporten im Zusammenhang mit der Errichtung von Stromnetzen verpflichtet sind. Die Duldungspflicht erstreckt sich auch auf die Ertüchtigung des Grundstücks für die Überfahrt und Überschwenkung. Im Falle der Verweigerung der Duldung, kann auf Antrag von 50Hertz die zuständige Enteignungsbehörde die Duldung der Transporte anordnen und deren Vollstreckung - soweit erforderlich - zwangsweise gegen Sie durchgesetzt werden kann. Voraussetzung der Duldungspflicht ist, dass der Vorhabenträger die beabsichtigte Inanspruchnahme des Grundstücks für Transporte dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt bekannt gibt. Dieser Vorabankündigungspflicht der Inanspruchnahme des Grundstücks für Transporte kommt 50Hertz mit dieser öffentlichen Bekanntmachung nach.

Mit Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist sind Eigentümer und sonstige Betroffene gesetzlich verpflichtet, die angekündigte Inanspruchnahme des Grundstücks für Transporte zu dulden.

D. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen

Für Fragen zu fachlichen Themen und der Nutzung der Flächen stehen die Fachkoordinatoren Wegerecht zur Verfügung. Telefon: +49 (0)36602 / 141 - 44, E-Mail: sol@trigis.de

Ansprechpartner für allgemeine Anfragen zum Vorhaben ist Karsten Kramer.

Telefon: +49 (0)30 5150 - 5162, E-Mail: Karsten.Kramer_ext@50hertz.com

Anlage 1 Flurstücksliste (Baudurchführung)

Zeitraum der Transportmaßnahmen

Januar 2026 - Juni 2026