Beschluss - Nr. 41 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Heideland (Sondernutzungssatzung) in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 42 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Baugrunduntersuchung „Neubau barrierefreier Bushaltestellen und Wegebau“ in Etzdorf an die Firma BEB Jena Consult GmbH, Tatzendpromenade 2 in 07745 Jena zu einer Auftragssumme von 6.783,00 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 43 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushalsstelle 2/61000/94010 über 9.518,11 €. Die Mehrausgabe ist durch Minderausgaben gedeckt.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 44 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Planungsleistungen „Neubau barrierefreier Bushaltestellen und Wegebau“ in Etzdorf an die Firma Projektbüro mip, Dipl-. Ing. Jörg Keller, Heinrich-Knauf-Straße3 in 07545 Gera zu einer Auftragssumme von 49.518,11 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 45 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt gemäß § 2 BauGB i. V. m § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und §13 BauGB:
| 1. | Für die Fläche des Flur 1, Flurstücks 67/1, Gemarkung Thiemendorf an der Straße „Timoburgstraße“ wird eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Thiemendorf, Flur 1, Flurstück 67/1“ umfasst 982,00 m² und ist der Anlage zu entnehmen. |
| 2. | Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung der Fläche des Flurstücks 67/1 in den Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlage nach § 34 BauGB. |
| 3. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 46 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Gemarkung Thiemendorf, Flur 1, Flurstück 67/1“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung, Maßnahmenblatt und die Begründung in der Fassung vom Oktober 2025.
Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse: www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 47 / 2025:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Annahme einer Spende von Meridian Windpark Lindau GmbH & Co. KG i. H. v. 1.000,- €.
- Zustimmung