Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die 1. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Heideland beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 11.11.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 18.11.2025
1. Änderungssatzung
zur
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
im Gebiet der Gemeinde Heideland
(Sondernutzungssatzung)
vom 18. November 2025
Artikel 1
Die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Heideland (Sondernutzungssatzung) vom 02.04.2024 wird wie folgt geändert:
Im § 10 „Ausnahmen“ wird im Absatz 1 folgender Buchstabe angefügt:
c) | alle ortsansässigen, gemeinnützigen Vereine im Rahmen ihres Wirkungsfeldes einer angemeldeten Veranstaltung. |
Artikel 2
Diese erste Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Heideland, den 18.11.2025
Pöhl
Bürgermeister — (Dienstsiegel)
Gemeinde Heideland