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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen und Verschiedenes
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Winterdienst auf Gehwegen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen!

Die letzten Tage mit winterlichen Verhältnissen auf unseren Straßen und Wegen werden sicherlich noch einmal zurückkehren.

Aus diesem Grunde weisen wir hiermit nochmals auf die Räum- und Streupflicht hin, die im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft gilt!

Gemäß den Straßenreinigungssatzungen aller Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle Gehwege, Zugänge zu Überwegen, sowie Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von den Eigentümern, Erbbauberechtigten usw. der anliegenden Grundstücke zu reinigen. Diese Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst.

Das bedeutet, bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird; bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten rechtzeitig zu streuen, damit Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für "Rutschbahnen".

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Schnee zu beräumen.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, haftet bei Unfällen. Eine Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen kann daher sinnvoll bei Rechtsstreitigkeiten sein.

Wichtig ist auch die Verwendung der geeigneten Streumaterialien. Dies sind meist Sand, Split oder Granulat.

Ihr freundliches Ordnungsamt