Die Gemeinschaftsversammlung der VG Heideland-Elstertal-Schkölen hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 20.01.2026 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 22.01.2026
Aufgrund des § 50 Abs. 2 der ThüringerKommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die VG Heideland-Elstertal-Schkölen (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 17.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.132.200,00 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 195.700,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird auf 1.561.450,00 EUR festgelegt, das sind | — — 206,02 EUR / Einwohner |
| bei einem Einwohnerstand Stichtag 31.12.2024 7.579. | |
| Nach Verwaltungsvereinbarung zur Feuerwehr beträgt die Verwaltungsumlage | — — 21,22 EUR / Einwohner |
| und die lnvestumlage | 7,40 EUR / Einwohner |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Crossen an der Elster, den 22.01.2026
Bierbrauer
Gemeinschaftsvorsitzender — (Dienstsiegel)